Full text : Das Gesetz über den Belagerungszustand nebst Abänderungsgesetz unter Berücksichtigung des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand. (122)

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Wohnsitz  des  Ausländers  196;
Gerichtsstand  des  —  288.

3.

Zeitpunkt  des  Beginns  der
Zuständigkeit  des  a.  o.  K.G.
286;  —  des  Übergangs  der
vollziehenden  Gewalt  73.

Zentralbehörden  75;  Gehorsamspflicht
  der  —  85;  gewerbepolizeiliche
  Vorschriften
der  —  61;  Landes-  —  66,
186;  vollziehende  Gewalt  der
—  59.

Zensfur  von  Briefen  109ff.;
—  von  Presseerzeugnissen
115f.,  175,  200  ff.

Zerstörung  von  Eisenbahnen
und  Telegraphen  274.

Zeugen  315,  327f.;  Gebühren
der  —  346;  kommissarische
—vernehmung  309,  321.

Zivilbeamte,  richterliche  des
a.  o.  K.G.  294  ff.;  —  in
Festungen  297.

Zivilbehörden,  Gehorsamspflicht
  der  —  85;  höhere  —
60;  —  Rechtsnachfolger  des

 

Schlagwortverzeichnis.

M.  B.  100;  —  als  Vollzugsorgane
  des  M.  B.  87f.,  165.

Zivilgericht  294  .

Zivilpersonen  262.

Zivilrechtliche  Vorschriften  und
M.  B.  173.

Zucht,  militärische,  Verleitung
zu  Vergehen  gegen  die  —
246.

Zuchthaus,  lebenslängliches
140f.

Zugänglichmachen  von  Zeitungen
  ohne  Genehmigung
201.

Zusätze  der  Zivilbehörden  zu
Verboten  des  M.  B.  185.
Zusatznorm,  #  4  E.  G.  St.  G.  B.

als  —  zu  &  8  134f.

Zuständigkeit  des  a.  ö.  K.G.
263  ff.;  ausschließliche  —  des
M.  B.  60;  —  zur  Ausführung
von  Gesetzen  66  ff.

Zwang,  unmittelbarer,  zur
Durchführung  der  Anordnungen
  des  M.  B.  76  f.,  178f.

Zweck  des  Verbots  180  ff.;  —
des  Verfahrens  des  a.  ö.  K.  G.
259f.

Druck  von  A.  W.  Hayn's  Erben  (Curt  Gerber),  Potsdam.