Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Reichs-Gesetzblatt

No.  18.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen.  S.  423.

 

 

 

(Nr.  1184.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  im  Betrage
von  10.000.000  Mark.  Vom  24.  April  1877.

Auf  Grund  der  durch  §.  3  Ziffer  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung
des  Haushalts-Etats  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1876,  vom  25.  Dezember
  1875  (Reichs=  Gesetzbl.  S.  325),  durch  §.  3  des  Gesetes,  betreffend
die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  des  Deutschen  Reichs  für  das  Vierteljahr
vom  1.  Januar  bis  31.  März  1877,  vom  23.  Dezember  1876  (Reichs-Gesetzbl.
S.  239)  und  durch  §.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  vorläufige  Erstreckung  des
Haushalts-Etats  des  Deutschen  Reichs  für  das  Vierteljahr  vom  1.  Januar  bis
31.  März  1877  auf  den  Monat  April  1877,  vom  26.  März  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  407)  mir  ertheilten  Ermächtigung  habe  ich  bestimmt,  daß  behufs
der  Beschaffung  weiterer  Betriebsfonds  zur  Durchführung  der  Münzreform
Schatzanweisungen  im  Gesammtbetrage  von  zehn  Millionen  Mark,  und  zwar  in
Abschnitten  von  je  eintausend,  zehntausend,  fünfzigtausend  und  einhunderttausend
Mark  (Serie  IX  der  Reichs-Schatzanweisungen  vom  Jahre  1877)  ausgegeben
werden.

In  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  zweiten  Absatzes  des  §.  6  des  ersterwähnten
  Gesetzes  habe  ich  ferner  angeordnet,  daß  diese  Schatzanweisungen  als
unverzinsliche  ausgefertigt  werden.  Die  Dauer  ihrer  Umlaufszeit  ist  auf  drei
Monate,  vom  12.  April  bis  zum  12.  Juli  d.  J.  festgesetzt.

Die  Reichsschuldenverwaltung  ist  wegen  Ausfertigung  der  Schatzanweisungen
  mit  näherer  Anweisung  versehen  worden.

Berlin,  den  24.  April  1877.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Hofmann.

 

Herausgegeben  im  Reichskanzler-  Amt.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).

 

 

Reichs-Gestzbl.  1877.  62
Ausgegeben  zu  Berlin  den  26.  April  1877.