Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 616 —                 Uebertrag..............76.580.069 Mark, 
17. Schwarzburg-Rudolstadt 104.311 
18. Waldeck . . 73.579 
19. Reuß älterer Linie 64.315 
20. Reuß jüngerer Linie 127 507 
21. Schaumburg= Lippe . . ... 46.161 
22. Lippe . . . . . . .. 152.672 
23. Lübeck .. . . . .. 83.782 
24. Bremen 208.153 
25. Hamburg ......................... 562.535- 
26. Elsaß-Lotzringen .............. 3·041.087- 
Summe....81.044.171Mark. 
§.2. 
Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushalts- Etat                                                                                           des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78 wird in Ausgabe 
auf 135.595 Mark, nämlich 
auf 110.595 Mark an fortdauernden, und 
auf 25.000 Mark an einmaligen Ausgaben, 
und in Einnahme 
          
 
auf 71.250 Mark 
festgestellt und tritt dem, durch das Gesetz vom 28. April 1877 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 425) festgestellten Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 
1877/78 hinzu. §. 3 
Die Mittel zur Bestreitung des in dem vorstehenden §. 2 festgestellten 
Mehrbedarfs von 64.345 Mark sind, soweit derselbe nicht durch Mehrerträge 
bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen 
Einnahmen seine Deckung findet, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten 
nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 26. Mai 1877. 
(L.. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
78“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.