— 616 — Uebertrag..............76.580.069 Mark,
17. Schwarzburg-Rudolstadt 104.311
18. Waldeck . . 73.579
19. Reuß älterer Linie 64.315
20. Reuß jüngerer Linie 127 507
21. Schaumburg= Lippe . . ... 46.161
22. Lippe . . . . . . .. 152.672
23. Lübeck .. . . . .. 83.782
24. Bremen 208.153
25. Hamburg ......................... 562.535-
26. Elsaß-Lotzringen .............. 3·041.087-
Summe....81.044.171Mark.
§.2.
Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushalts- Etat des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78 wird in Ausgabe
auf 135.595 Mark, nämlich
auf 110.595 Mark an fortdauernden, und
auf 25.000 Mark an einmaligen Ausgaben,
und in Einnahme
auf 71.250 Mark
festgestellt und tritt dem, durch das Gesetz vom 28. April 1877 (Reichs-Gesetzbl.
S. 425) festgestellten Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Etatsjahr
1877/78 hinzu. §. 3
Die Mittel zur Bestreitung des in dem vorstehenden §. 2 festgestellten
Mehrbedarfs von 64.345 Mark sind, soweit derselbe nicht durch Mehrerträge
bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen
Einnahmen seine Deckung findet, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten
nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 26. Mai 1877.
(L.. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
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