710 Sachsen unter König Johann. Inneres.
Durchgehen des Gesetzes darum keine Schwierigkeit in den Weg,
weil sie darin doch nur eine Abschlagszahlung auf die künftigen
Geschworenengerichte sahen, gerade aus demselben Grunde, um
dessentwillen es in der ersten Kammer trotz der eifrigen Vertheidigung
durch den Regierungscommissar Dr. Schwarze und
trotz des Ministerpräsidenten ausdrücklicher Versicherung, daß
die Regierung Schwurgerichte nun und nimmermehr einführen
werde, nur widerwillige Annahme fand. Die Wiederherstellung
der im Entwurfe als unverträglich mit dem Charakter der
mündlichen Verhandlung beseitigten zweiten Instanz durch die
zweite Kammer diente jedenfalls ebensowenig zur Verbesserung
der neuen Einrichtung wie die des Unterschieds zwischen Klagfrei=
und Straffreisprechung durch die erste; die von letzterer
versuchte Beschränkung der Offentlichkeit lehnte die andere
Kammer ab. UÜbrigens beschloß jene, vor Annahme der auf
die Bezirksgerichte bezüglichen Artikel die Berathung des Gesetzes
über die Behördenorganisation abzuwarten.
Denn eben dieses bildete, weil es die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit
zur wesentlichen Voraussetzung für die
beabsichtigte Errichtung der 19 Bezirksgerichte und 116 Gerichtsämter
machte, den Hauptstein des Anstoßes 1). In Voraussicht
eines heftigen Kampfes gegen die ritterschaftliche Rechte verzichtete
daher die zweite Kammer, wie vorher auf die Schwurgerichte,
so jetzt auf die Trennung der Justiz von der Verwaltung
in der untersten Instanz, um wenigstens die Beseitigung der
Patrimonialgerichte zu erreichen, zu deren Vertheidigung sich
jene mit aller Kraft rüstete. Jedes Mitglied der ersten Kammer
war auf seinem Platze. Das Außerste, was die Minorität
der Deputation, v. Welck und v. Zehmen, zugestehen wollte
war die Aufhebung der kleineren Patrimonialgerichte, aber auch
diese nur gegen Entschädigung. In der Debatte, 18. December,
gab die Rechte ihrer Trauer über den politischen Verfall des
1) Die im Jahre 1833 vorhandenen 1148 Patrimonialgerichte mit
1,396000 Seelen hatten sich bis 1. Februar 1854 durch freiwillige Abtretung
auf 607 mit 676500 Seelen vermindert.