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Reichs-Gesetzblatt.
No 37.
Iuhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. S. 563
(Nr. 1211.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes=
rath. Vom 9. Oktober 1877.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum
Bundesrath ernannt und zwar:
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von
Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Vizepräsident des Staatsministeriums, Staats- und Finanz=
minister Camphausen,
der Staatsminister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staats- und Kriegsminister v. Kameke,
der Staats- und Handelsminister Dr. Achenbach,
der Staatsminister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Bülow,
der Staatsminister, Präsident des Reichskanzler-Amts Hofmann,
der Kaiserliche Oberpräsident, Wirkliche Geheime Rath v. Möller,
der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkl. Geheime Rath v. Philipsborn,
der General-Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan,
der Staatssekretär im Reichs-Justizamt, Wirkliche Geheime Rath
Dr. Friedberg,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Finanzministerium Meinecke,
der Unterstaatssekretir Maybach,
der Unterstaatssekretär Herzog;
Reichs · Gesetzbl. 1877. 94
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1877.