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(r. 5.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmaͤchtigten zum Bundesrathe
des Norddeutschen Bundes. Vom 10. August 1867.
A-# Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeu .
Bund sind zu Bevollmächtigten zum Persastung ernannt frden und f
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der Generalmajor v. Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegs-
departements,
der Generallieutenant v. Rieben, Direktor des Marineministeriums,
der Wirkliche Geheime Rath und General-Steuerdirektor v. Pom-
mer Esche,
der Wirkliche Geheime Ober--Finanzrath und Ministerialdirektor
Günther,
der Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath und Ministerialdirektor
Delbrück,
der General-Postdirektor v. Philipsborn,
der Geheime Ober-Justizrath Dr. Pape;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegen-
heiten Freiherr v. Friesen,
der Geheime Rath und Ministerialdirektor im Ministerium des
Innern Dr. Weinlig, "
der Geheime Finanzrath v. Thümmel,
der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin v. Brandenstein;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen
und bei Rhein:
der Geheime Legationsrath Hofmann
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklen-
burg-Schwerin:
der Staatsrath v. Müller,
der Generalmajor v. Bilgner;
von Seiner Königlich en Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-
Weimar-Eisenach:
der Wirkliche Geheime Rath und Staatsminister Dr. v. Watzdorf;
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