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Nr. 11.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 4. September 1867.
J. Verfolg der Bekanntmachmng vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß Febracht daß auf Grund der Artikel 6.
und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund zu Bevollmächtigten.
zum Bundesrathe ernannt worden sind, und zwar:
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
an Stelle des Generallieutenants von Rieben,
der Contre-Admiral Jachmann;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Meck-
lenbarg-Streli-
an Stelle des Staatsministers von Bülow,
der Kammerherr und Drost von Oertzen.
Berlin, den 4. September 1867.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
(Nr. 12.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes.
rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. September 1867.
Verfolct der Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes Gesehblat S. 26.)
wird hierdlach zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6.
und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Nordeutschen Bund
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen
und Eineb Ho)eif '
an Stelle des Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Beust,
der Staatsminister Freiherr v. Krosigk
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
Berlin, den 23. September 1867.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
Redlglrt im Büreau des Bundeskanzlers.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gehelmen Ober-Hosbuchdruckerei
(R. v. Decker).