Fünfter Ergänzungsband. M 19.
Dr. 3. A. Seufferl's
Plätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Iny alt: Mitihellungen aus ber Rechtsprechung des Relchsgerichts: Eiollrecht
und Uivilprezeß.
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts.
Eivilrecht und Eivilprozeß.
Markenschutz. Das amerikanische Haus W. & J.
C. Flint versendet Holgzstifte in Fässern, welche mit
einem fünfstrahligen blauen Sterne und der darauf
befindlichen Inschrift: W. & J. C. Flints trademark
gezeichnet sind. Nachdem diese Holzstifte längere
Zeit G. in Bremen in Deutschland vertrieben hatte,
verschafften sich F. & Co. in Hamburg durch Vertrag
mit dem amerikanischen Hause den Bezug dieser
Waare und meldeten im Juni 1883 für ihre Firma
ein Waarengeichen, welches aus einer fünfstrahligen
Krone mit der Inschrift trademark besteht, als
Marke für Holzstifte zum Handelsregister an. Als
nach kurzer Zeit das amerikanische Haus den Vertrieb
des Artikels wiederum G. in Bremen übertrug
und dieser denselben wiederum importirte, erhoben
F. & Co. Klage gegen ihn auf Schadenersatz und
Untersagung des ferneren Gebrauchs des nachgeahmten
Waarenzeichens. Unter Billigung der Klageab-V.
Ergänzungsband.