Full text : Blätter für Rechtsanwendung. V. Ergänzungsband. (51a)

Fünfter  Ergänzungsband.  M  19.

Dr.  3.  A.  Seufferl's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Iny  alt:  Mitihellungen  aus  ber  Rechtsprechung  des  Relchsgerichts:  Eiollrecht
und  Uivilprezeß.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts.


Eivilrecht  und  Eivilprozeß.

Markenschutz.  Das  amerikanische  Haus  W.  &  J.
C.  Flint  versendet  Holgzstifte  in  Fässern,  welche  mit
einem  fünfstrahligen  blauen  Sterne  und  der  darauf
befindlichen  Inschrift:  W.  &  J.  C.  Flints  trademark
gezeichnet  sind.  Nachdem  diese  Holzstifte  längere
Zeit  G.  in  Bremen  in  Deutschland  vertrieben  hatte,
verschafften  sich  F.  &  Co.  in  Hamburg  durch  Vertrag
  mit  dem  amerikanischen  Hause  den  Bezug  dieser
Waare  und  meldeten  im  Juni  1883  für  ihre  Firma
ein  Waarengeichen,  welches  aus  einer  fünfstrahligen
Krone  mit  der  Inschrift  trademark  besteht,  als
Marke  für  Holzstifte  zum  Handelsregister  an.  Als
nach  kurzer  Zeit  das  amerikanische  Haus  den  Vertrieb
  des  Artikels  wiederum  G.  in  Bremen  übertrug
und  dieser  denselben  wiederum  importirte,  erhoben
F.  &  Co.  Klage  gegen  ihn  auf  Schadenersatz  und
Untersagung  des  ferneren  Gebrauchs  des  nachgeahmten
  Waarenzeichens.  Unter  Billigung  der  Klageab-V.
  Ergänzungsband.