Full text : Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

130  Der  vaterländische  Unterricht.

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Verfügung  als  beim  Feldheer,  anderseits  wurde  ihr  aber  durch  Gegenarbeit
  noch  mehr  als  dort  der  Einfluß  streitig  gemacht.  Eine  Scheidung
zwischen  Truppen  und  Bevölkerung  in  der  Heimat  war  nicht  möglich.
Durch  Alter,  Familie  und  Beruf  der  Wehrleute  waren  Truppen  und  Bevölkerung
  eins.  Demnach  konnten  sich  auch  Militär=  und  Zivilbehörden
bei  einer  aufklärenden  Tätigkeit  nicht  in  getrennten  Lagern  halten.  Der
Entschluß  zum  vaterländischen  Unterricht  war  von  den  militärischen
Stellen  ausgegangen.  Deshalb  hatten  sie  die  Führung.  Die  bürgerlichen
Behörden  schlossen  sich  fast  überall  in  voller  Übereinstimmung  mit  den
militärischen  Zielen  an.  Wie  in  Berlin  die  Arbeit  aller  sich  beim  Kriegspresseamt
  vereinigte,  bildete  in  den  Provinzen  die  Abteilung  für  vaterländischen
  Unterricht  bei  den  stellvertretenden  Generalkommandos  den
Mittelpunkt.  Die  militärische  Organisation  ließ  es  sich  angelegen  sein,  die
Kräfte  für  die  Aufklärung  in  der  Heimat  zu  wecken  und  zu  fördern.  Sie
vermied  es,  sie  zu  binden.  Militär=  und  Zivilbehörden  führten  den  gemeinsamen
  Aufbau  im  Winter  1917/18  durch.  In  Bayern  war  es  anders.
Dort  war  der  Entschluß  von  der  Regierung  ausgegangen.  Dort  schlossen
sich  die  Militärbehörden  dem  Handeln  der  Zivilbehörden  an.  Das  Wesen
der  Tätigkeit  war  das  gleiche.  Der  Unterschied  lag  nur  in  der  äußeren
Form.

Überall  fand  der  so  aufgebaute  und  im  Rahmen  der  Leitsätze  der
O.  H.  L.  gehandhabte  vaterländische  Unterricht  bei  Einsichtigen  und  nicht
durch  den  Parteikampf  Verblendeten  Verständnis  und  Unterstützung.  Er
lehnte  sich  nicht  an  Parteien.  In  ihm  wirkten  Vertreter  aller  Richtungen
und  Berufsstände.

An  der  Werbearbeit  für  die  Kriegsanleihen  nahm  der  vaterländische
Unterricht  besonders  lebhaften  und  vom  Staatssekretär  des  Reichsschatzamts
  dankbar  anerkannten  Anteil.  Die  achte  Kriegsanleihe  gab  auch  der
O.  H.  L.  Anlaß,  dem  vaterländischen  Unterricht  für  diesen  sichtbaren  Erfolg
seiner  Arbeit  zu  danken.  General  Ludendorff  verfügte  am  1.  Mai  1918:

„Das  Vaterland  ist  dem  Heer  den  Dank  für  die  siegreiche  große
Schlacht  in  Frankreich  nicht  schuldig  geblieben.  Die  achte  Kriegsanleihe  ist
die  Höchstleistung  auf  dem  Gebiete  der  finanziellen  Sicherung  des  Krieges.
Auch  das  Heer  ist  an  dem  Ergebnis  der  Kriegsanleihe  in  erhöhtem  Maße
beteiligt.  Der  gleiche  Geist  in  Heimat  und  Heer  verbürgt  uns  weitere  Erfolge
  und  die  feste  Zuversicht  zu  einem  siegreichen  und  ehrenvollen  Frieden.

Der  vaterländische  Unterricht  in  Front  und  Heimat  hat  einen  großen
Anteil  an  der  Erweckung  und  Betätigung  dieses  Geistes.  Er  lehrte  weite
Kreise  des  Volkes  und  jeden  deutschen  Soldaten  bis  herunter  zum  jüngsten
die  Gründe  unseres  schweren  Kampfes  und  die  Aufgaben,  für  die  wir
kämpfen  müssen,  wenn  wir  nicht  untergehen  wollen.