Metadata : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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hörige  Roßla  her  und  verwüstete  die  Gegend.  Die  Nachricht  davon
unterbrach  das  Hochzeitsfest  gar  übel.  Da  Wilhelm  sofort  aufbrach,
um  das  ihm  gehörige  Weißenfels  zur  Verteidigung  herzurichten,  so
mußten  die  zu  festlichen  Mahlzeiten  aufgehäuften  Vorräte  den
Armen  geschenkt  werden.  Friedrich  jedoch  kehrte  auf  Veranlassung
des  Kurfürsten  Albrecht  von  Brandenburg  heim  und  ging  den  Bruder
  nochmals  um  Verabschiedung  seiner  schlimmen  Räte  an;  er
erreichte  aber  keine  andere  Antwort,  als  daß  Wilhelm  lieber  mit
den  Vitztumen  außer  Landes  gehen  zu  wollen  erklärte,  ehe  er  sie
entlasse.  Er  schadete  mit  seiner  Hartnäckigkeit  seiner  Sache  nur,  denn
eine  Anzahl  von  thüringischen  Herren,  die  bisher  zu  ihm  gestanden
hatten,  traten  nunmehr  auf  die  Seite  Friedrichs.  Das  thaten  auch
der  Erzbischof  von  Magdeburg,  der  Bischof  von  Naumburg  und  die
Stadt  Erfurt.  Wie  sehr  sich  dagegen  Wilhelm  den  ihm  treu  bleibenden
  Herren  verpflichtete,  sehr  zum  Schaden  seiner  fürstlichen  Stellung,
beweist  ein  noch  1446  abgeschlossener  Vertrag,  der  die  Regierung  des
Landes  vier  Räten  überließ,  von  denen  Wilhelm  selbst  nur  einen  ernannte.
Zur  Züchtigung  aber  der  von  ihm  Abgefallenen  nahm  er  9000  Mann
böhmischer  Truppen  —  man  nannte  sie  Zebracken  —  in  Sold,  die
die  furchkbare  Kriegskunst  der  Hussitenkämpfe  noch  nicht  vergessen
hatten  und  die  Gebiete  der  Feinde  des  Herzogs,  aber  auch  befreundetes
Land  furchtbar  verheerten.  Der  Kurfürst  vergalt  Gleiches  mit  Gleichem,
namentlich  an  den  vitztumschen  Besitzungen  Roßla,  Sulza  und  Reinstädt.
  Brandenburg  und  Hessen  versuchten  nun  zwischen  den  feindlichen
  Brüdern  zu  vermitteln;  aber  die  Tage  zu  Naumburg  und  Mühlhausen
  blieben  ohne  Erfolg.  Ein  vorläufiger  Vergleich  kam  am
29.  September  1447  in  Erfurt  zu  stande,  dem  ebenda  am  18.  November
1448  eine  anderweite  Einigung  folgte,  insbesondere  über  ein  bei
etwaigen  neuen  Streitigkeiten  anzurufendes  Austrägalgericht,  d.  h.  über
ein  aus  Standesgenossen  zusammenzusetzendes  Gericht,  das  Austräge
oder  Vergleiche  auf  friedlichem  Wege  zwischen  den  streitenden  Fürsten
vermitteln  könne.  Dem  durch  die  Verheerungen  des  Kurfürsten  arg
geschädigten  Apel  Vitztum  verschrieb  Herzog  Wilhelm  im  Oktober  1447
42  000  Gulden  und  trat  ihm  als  Sicherheit  einen  Teil  seiner  fränkischen
Besitzungen  ab.  Dies  konnte  nur  mit  Einwilligung  seiner  Gattin  geschehen,
  da  ihr  Leibgedinge  eben  auf  diese  fränkischen  Gebietsteile  ein-