Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Sollte  keine  Gelegenheit  sein,  das  Gold  nach  Schlawe
zu  bringen,  so  ersuche  ich  um  kurze  Nachricht.  Ich  werde  dann
für  Abholung  des  Goldes  Sorge  zu  tragen.

Schlawe,  den  14.  September  1914.
Der  Landrat.  von  Scheliha.

Mr.  713)  XVII.  Armeekorps.  Danzig,  den  2.  September  1914.
Stellv.  Generalkommando.
Abt.  Ic  Ni.  15108.
Im  Uraftwagen  entsandte  Kuriere  stießen  mehrfach  besonders  nachts  auf  Schwierigkeiten  bei  Benzinergänzung.
Es  wird  ergebenst  ersucht,  die  Ortspolizeibehörden  anzuweisen,  die  Kuriere  weitgehendst  zu  unterstützen.
Die  Drtspolizeibehörden  müssen  unbedingt  über  Benzinempfangsstellen  —  Danzig,  Marienburg,  Graudenz,  Kulm
und  Thorn  —  Auskunft  geben  können.

Von  Seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos.
Der  Chef  des  Stabes.  gez.  Unterschrift.  Oberstleutnant.
An  den  Herrn  ÖOberpräsidenten  der  Drovinz  Dommern  in  Stettin.

Abdruck  erhalten  die  Derren  Amtsvorsteher  des  Kreises  zur  Kenntnis  und  Beachtung.  Ich  nehme  Bezug  auf
meine  Kreisblattsverfügung  vom  8.  d.  Mits.  —  Hrbl.  Stück  94,  lfd.  Ur.  701,  Seite  482  —.
Schlawe,  den  14.  September  1014.  Der  Landrat.  J.  A.  Schellen,  Regierungsassessor.

Nr.  7149)  Es  ist  gelungen  einen  Teil  der  aus  Gründen  der  zeitweiligen  Kriesslage  nach  Oommern  zurückgeführten  und

vorläufig  zum  Truppendienste  nichtverwendeten  ostpreußischen  Landsturmpflichtigen  Arbeitsgelegenheit  in  der  Landwirtschaft

zu  beschaffen.  Es  ist  anzunehmen,  daß  zahlreiche  andere  in  gleicher  Lage  befindliche  ostpreußische  Candsturmpflichtige

ebenfalls  den  Wunsch  äußern  werden,  hier  Gelegenheit  zur  landwirtschaftlichen  Arbeit  zu  finden.  Die  Landwirtschaftskammer

  ist  von  dem  stellvertretenden  Generalkommando  des  II.  Armeekorps  mit  der  Arbeitsvermittelung  beauftragt  werden.
Stettin,  den  5.  September  1914.  Der  Oberpräsident.  von  Waldow.

An  den  Herrn  Regierungspräsidenten  in  Höslin.

Abdruck  bringe  ich  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis.

Die  Herren  Guts=  und  Gemeindevorsteher  sowie  die  städtischen  Holizeiverwaltungen  ersuche  ich,  das  Hublikum
auf  diese  Gelegenheit  zur  Erlangung  landwirtschaftlicher  Arbeitskräfte  und  ebenso  die  in  ihren  Bezirken  etwa  in  Frage
kommenden  ostpreußischen  Flüchtlinge  auf  die  Arbeitsvermittelung  der  Landwirtschaftskammer  in  Stettin  aufmerksam
zu  machen.

Schlawe,  den  14.  September  1014.  Der  Landrat.  J.  A.:  Schellen,  Regeirungsassessor.

Ur.  u15)  Bekanntmachung.

Die  Sinsscheine  Reihe  VI  Ur.  1  bis  20  zu  den  Schuldverschreibungen  der  53½  vorm.  4  oigen  deulschen  Reichsanleihe
  von  1882  und  Reihe  V  UAr.  I  bis  20  zu  den  Schuldverschreibungen  der  3⅛½  mGoigen  deutschen  Reichsanleihe  von
1886  über  die  Sinsen  für  die  zehn  Jahre  vom  1.  Oktober  1914  bis  30.  September  1024  nebst  den  Erneuerunssscheinen

für  die  folgende  Reihe  werden  "
vom  1.  September  d.  Is.  ab
ausgereicht  und  zwar:

durch  die  Hönislich  Dreußische  Kontrolle  der  Staatspapiere  in  Berlin  SW.  68,  Dranienstraße  02/04,

durch  die  Hônigliche  Seehandlung  (Dreußische  Staatsbank)  in  Berlin  0  56,  Markgrafenstraßen  38,

durch  die  Hreußische  Central-Genossenschafts-Uasse  in  Berlin  TC  2,  Am  GSeughause  2,

durch  alle  Reichsbankhaupt=  und  Reichsbankstellen  und  alle  mit  Kasseneinrichtung  versehenen  Reichsbanknebenstellen,

durch  alle  preußischen  Regierungshauptkassen,  Kreiskassen,  Oberzollkassen,  Sollkassen  und  hauptamtlich  verwalteten
  Forstkassen,

ferner  in  Bapern  durch  die  Uönigliche  Dauptbank  in  Mürnberg  und  ihre  sämtlichen  Filialen,

in  Sachsen  durch  die  Königlichen  Bezirkssteucreinnahmen,

in  Württemberg  durch  die  Königlichen  Kameralämter,  an  Orten
in  Baden  durch  die  Mehrzahl  der  Großherzoglichen  Finanz=  und  Hauptsteuerämter,  ohne

in  Hessen  durch  die  Großherzoglichen  Bezirkskassen  und  Steuerämter,  Reichsbankin
  Sachsen-W#eimar  durch  die  Großherzoglichen  Rechnungsämter,  anstalt,
in  Elsaß-Lothringen  durch  die  Kaiserlichen  Steuerkassen,

in  den  übrigen  Bundesstaaten  durch  verschiedene  von  ihnen  bekannt  gesebenen  Kassen.
Formulare  zu  den  Derzeichnissen,  mit  welchen  die  zur  Abhebung  der  neuen  Ginscheinreihe  berechtigenden  Erneuerungsscheine
  einzuliefern  sind,  werden  von  den  vorbezeichneten  Ausreichungsstellen  unentgeltlich  abgegeben.
Der  Einreichung  der  Schuldverschreibungen  bedarf  es  zur  Erlangung  der  neuen  Ginsscheine  nur  dann,  wenn  die
Erneuerungsscheine  abhanden  gekommen  sind.
Berlin,  den  21.  August  1914.  Reichsschuldenverwaltuns.  von  Bischoffshausen.