Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

Sammlung 
der 
Lübeckischen 
Verordnungen und Bekanntmachungen. 
Zweiundvierzigster Band. 
. 105.1 1875, April 7. 16. 
  
  
Bekanntmachung, 
die Verfassung der freien und Hausestadt Lübeck betreffend. 
(Publicirt am 12. April 1875.) 
  
  
Nachdem die Verfassungs-Urkunde für die freie und Hansestadt 
Lübeck vom 29. December 1851 zugleich mit der Verordnung, 
das e bei der Wahl von Mitgliedern der Bürger- 
schaft betreffend, vom 30. December 1848 einer Revision unter- 
zogen ist, bringt der Senat die im Einvernehmen mit der 
Bürgerschaft festgestellte Verfassung, welcher in den Anhängen 
I. bis VII. die auf die Ausführung einzelner Artikel bezüg- 
lichen Gesetze, Bekanntmachungen und Regulative beigesüg 
sind, zur allgemeinen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß die 
neue Verfassung nebst Anhängen, in Stelle der gleichzeitig auf- 
gehobenen bisherigen Gesetze, am 1. Mai d. Is. in Kraft tritt. 
Gegeben Lübeck, in der Versammlung des Senates, 
am 7. April 1875. - 
  
  
  
  
  
-.——---— 
S—107-lVerfasfun«gderfreienundhansestadtjkübem. 
AÄMWÅA 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Art. 1. 
Der Lübeckische Freistaat bildet unter der Benennung „die 
freie und Hansestadt Lübeck“ einen selbstständigen Staat 
des Deutschen Reiches.
	        
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