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44 Lübeck: Budgetbewilligung.
auch wenn im Uebrigen über das Staatsbudget eine Einigung
zwischen dem Senate und der Bürgerschaft noch nicht erfolgt
sein sollte.
III. Tritt bei Gelegenheit der Prüfung des Staatsbudgets
eine Differenz zwischen dem Senate und der Bürgerschaft darüber
ein, ob eine in demselben aufgeführte Positien den Bestimmungen
der Verfassung oder besonderen Rath= und Bürgerschlüssen gemäß
aufgestellt sei, und ist eine solche Differenz bis zum Schlusse des
Jahres unausgeglichen geblieben: so ist zwar der Ausführung ver
in Frage gestellten Position Anstand zu geben, es tritt aber sofort
das im 6. 90. der Verfassungs-Urkunde nach dem Beschlusse vom
29. December 1851 (jetzt Art. 75 der Verfassung vom 5. April
1875) vorgeschriebene Verfahren ein, ohne daß es erst einer über-
einstimmenden besonderen Erklärung des Senates und der Bürger-
schaft darüber bedarf, daß eine Beschlußnahme in dieser Beziehung
ohne wesentlichen Nachtheil für das Gemeinwesen keinen Aufschub
erleide. In einem solchen Falle hat der Senat in der nächsten
Versammlung der Bürgerschaft derselben mitzutheilen, welche seiner
Mitglieder er in die zu berufende Entscheidungs-Commission gewählt
habe, und in derselben Versammlung hat die Bürgerschaft die von
ihrer Seite in diese Commission abzuordnenden Mitglieder zu er-
wählen. Die so ernannte Entscheidungs-Commission hat sodann in
Gemäßheit der in den ö§s. 94—100. der Verfassungs-Urkunde (jetzt
Art. 79— 85. der Verfassung vom 5. April 1875) zusammenge-
stellten Vorschriften die Streitfrage ohne Weiteres zu entscheiden,
und ohne daß es eines vorher durch Senat und Bürgerschaft be-
sonders präcisirten Auftrages dazu bedarf.
Gegeben Lübeck, in der Versammlung des Senates, am
1. März 1852.
7. April 1875.
! Zum Art. 52. der Verfassung. Anhang VI.
Regulativ
für das Verfahren in den Geheimcommissionen.
Zur Regelung des Verfahrens für die Verhandlungen der Geheim-
commissionen hat der Senat, im Einvernehmen mit der Bürger-
schaft, auf Grund des Art. 52. der Verfassung das nachstehende
Regulativ zu erlassen beschlossen: