Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

4 Vorbemerkung. 
Abänderungen hat die Verfassung in der Publikation vom 
1. Jannar 1894 bis zum Abschluß dieser Ausgabe nicht erfahren. 
Wol aber haben die Ergänzungsgesetze seither schon wieder vier 
Abänderungen erfahren. 
III. Inkrafttreten der Gesetze. Da eine gesetzliche Be- 
stimmung darüber fehlt, ist anzunehmen, daß die Gesetze, sofern 
sie nicht selbst Abweichendes bestimmen, mit dem Tage ihrer Publi- 
kation in Kraft treten.
	        
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