Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

S. 20. 
28 Bremen: 
  
a. Es wird über diese Kandidaten in der Art ab- 
estimmt, daß jeder Wahlmann mittelst geheimer 
bstimmung diejenigen drei derselben bezeichnet, 
welchen er seine Stimme geben will. 
b. Wer bei dieser zweiten Abstimmung wenigstens 
sechs Stimmen erhält, ist als gewählt anzusehen. 
Zc. Haben aber nach dem Erfolge dieser Abstimmung 
mehr als drei die absolute Mehrheit, so wird die 
Wahlhandlung unter Weglassung dessen, der 
unter ihnen die wenigsten Stimmen erhalten hat, 
wiederholt und damit so lange fortgefahren, bis 
nur noch drei die absolute Mehrheit haben. Fin- 
det sich bei denen, welche die wenigsten Stimmen 
erhalten haben, Stimmengleichheit, so ist unter 
ihnen zur Ermittelung des zunächst Wegzulassen- 
den die Wahl zu wiederholen. 
d. So lange ich nicht die absolute Mehrheit für 
die zu wählenden drei Staatsbürger ergiebt, wird 
für die noch nötige Wahl unter jedesmaliger 
Weglassung desjenigen, der die wenigsten Stim- 
men erhalten, der Wahlversuch wiederholt. 
le. Findet sich dabei in Anschung desjenigen, welcher 
wegzulassen ist, für zwei oder mehrere, welche 
Stimmen erhalten haben, gleiche Stimmenzahl, 
so erfolgt über diejenigen, bei welchen dieses 
zutrifft, eine abermalige geheime Abstimmung, 
und wird demnächst der, für welchen sich dabei, 
oder erforderlichenfalls nach gleichmäßig wieder- 
boltem Wahlversuch, die wenigsten Stimmen er- 
lärt haben, weggelassen. 
f. Wenn im Falle einer Stimmengleichheit bei dieser 
Wahlhandlung weder durch Anwendung der 
obigen Vorschriften, noch durch nochmalige Ab- 
stimmung ein Endresultat erlangt werden kann, 
so entscheidet das Los. 
6 8. Gleich nach Beendigung dieses Wahlverfahrens über- 
reichen die Wahlmänner dem Senat das nach der Buchstaben- 
Lalse abgefaßte Verzeichnis derjenigen Staatsbürger, welche 
ie in Vorschlag bringen, oder zeigen dem Senate an, daß 
keiner von den auf den Wahlaufsatz gekommenen Kandidaten 
die erforderliche Mehrheit habe erlangen können. 
 
	        
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