Swetter Er gänzungsband. 23.
6 Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsanvendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Baulast an Kirchho#fmauern. — Ersunßenschest nach bayreniher Rechl.
— Klage des Vaters auf Herausgabe esnes Kindes gegen dessen Großmutter.
— 1# ung Drliter für Beschädlgungen. — SlImulatlon des
Kaufprelses bel Immoblllarverlrägen.
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für
Seyern rechts des Gerichlehof S
· 1.
Baulast an Kirchhofmauern.
Wir theilen hier zwei oberstrichterliche Erkenntnisse
unter Nr. Lu. II mit, welche nach gleichen Rechtsgrundsätzen
entschieden, wegen der maßgebenden besonderen
Thatverhältnisse aber verschieden ausgefallen sind.
I. Die zu erlassende Entscheidung hängt ausschließend
von der Beantwortung der Frage ab:
„ob die als Einfriedigung des als Begräbnißplatz
„benützten Vorhofes der Kirche zu L. dienende
„Mauer als eine gesetzliche Zubehör der Kirche
„daselbst betrachtet werden müsse“,
da die subsidiäre Baupflicht des k. Fiskus an der
Kirche selbst als unstreitig feststeht.
Diese Frage muß aber bejaht werden.
1) In thatsächlicher Richtung ist unbestritten, daß
die Kirche zu L. in Mitte eines Grundstückes
liegt, welches ringsum durch eine mit der
Kirche nicht im baulichen Zusammenhange stehende
Mauer umschlossen ist, sowie daß dieses
die Kirche umgebende, deren Umfassungömauern
ringsum berührende Grundstück von jeher als
Begräbnißplatz benützt wird;
II. Ergänzungsband.