Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

54 Aulage 1. Die Bildung der Kammern. 
  
aus dem Urwahlbezirk, oder auf sonstige Weise ausgeschiedenen 
Wahlmänner neue zu wählen sind. 
g. 19. 
Die Urnähler sind zur Wahl durch ortsübliche Bekanntmachung 
zu berufen#. · 
§.20. 
Der Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der Urwähler des 
Wahlbezirks einen Protokollführer, so wie 3 bis 6 Beisitzer, welche 
mit ihm den Wahlvorstand bilden, und verpflichtet sie mittelst Hand- 
schlags an Eidesstatt. 
g. 21. 
Die Wahlen erfolgen abtheilungsweise durch Stimmgebung 
zu Protokoll, nach absoluter Mehrheit und nach den Vorschriften 
des Reglements (5. 32.)2. 
5. 22. 
In der Wahlversammlung dürfen weder Diskussionen statt- 
finden, noch Beschlüsse gefaßt werden. 
Wahlstimmen, unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind 
ungültig. 
K. 23. 
Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Stimmen- 
mehrheit, so findet die engere Wahl statt 5 
§ 24. 
Der gewählte Wahlmann muß sich über die Annahme der 
Wahl erklären. Eine Annahme unter Protest over Vorbehalt gilt 
als Ablehnung, und zieht eine Ersatzwahl nach sich. 
§. 25. 
Das Protokoll wird von dem Wahlvorstande (5. 20.) unter- 
zeichnet und sofort dem Wahlkommissar (§. 26.) für die Wahl der 
Abgeordneten eingereicht. 
  
  
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u den I## 21, 23, 30 Abs. 3 u. 4 f. Geset vom 28. Juni 1906 
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3 S. zu § 2
	        
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