thumbs : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

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34.  Neglerunhe  ekemmmachung  vom  29.  December  1885,
die  banderung  der  Arzneitare  betreffend.

Unter  Berücksichtigung  der  in  in  den  Eintaufopreisen  mehrerer  Droguen  und  Chemikalien
  eingetretenen  Veränderungen  und  der  hierdurch  nolhwendig  gewordenen  Aenderung.
in  den  Taxpreisen  der  betreffenden  Arzneimittel  hat  eine  Revision  der  auch  für  die  hierländischen
  Apotheken  maßgebenden  Koniglich  Preußischen  Arzneitarxe  stattgefunden.  Demgemäß
  ist  eine  neue  Auflage  dieser  Arzneitaxe  ausgearbeitet  worden,  welche  mit  dem  1.
Januar  1886  in  Kraft  tritt  und  im  Anhange  wiederum  die  zur  Vereitung  einer  Anzahl
gebräuchlicher,  in  die  Phurmacopoca  Germanica  nicht  aufgenommener  Arzueimittel  bestimmten
  Vorschriften  entbalt,  wie  solche  bei  Gestsetzung  der  für  diese  Arzneimittel  ausgeworsenen
  Heis  maßgebend  gewesen  sind.

nter  Bezugnahme  auf  F.  21  der  Apothekerordnung  vom  10.  Juni  1859  und
die  maeieea  vom  18.  Februar  1875  sowie  unter  Verweisung  auf  die  im
Verlage  von  Rudolph  Gartner  in  *  erschienene  Königlich  Preußische  Arzneitxe  wird
dies  zur  offentlichen  Kenntniß  gebrach

Greiz,  am  29.  December  1885.
Fürstlich  Reuß--Pl.  Landesreglerung.
v.  Geldern  -Crispendorf

C.  Perthes.