Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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und  Kopenhagen  bedroht  hatte;  welche  Wechselfälle  und  Veränderungen  boten
sich  dem  prüfenden  Blicke!  Nur  eins  war  unverändert  geblieben,  der  unerschütterliche
  Entschluß  des  Helden,  nicht  anders  als  nach  ruhmvollem  Siege  das
Schwert  aus  der  Hand  zu  legen.  »

Einen  Tag  nach  dem  Abgange  Karls  kapitulirte  in  Stralsund  mit  seiner
Bewilligung  (den  22.  Dezbr.  1715)  der  Commandant  Duker  ehrenvoll  genug
unter  den  obwaltenden  Umständen,  denn  alle  gebornen  Schweden,  1000  Mann
nebst  drei  Generalen  und  117  Offizieren,  durften  in  ihr  Vaterland  zurückkehren,
die  übrige  Besatzung  wurde  kriegsgefangen.  Fast  noch  vier  Monate  hielt  sich
die  feste  Hafenstadt  Wismar;  auch  sie  kapitulirte  endlich  auf  ähnliche  Bedingungen
  wie  Stralsund  (den  16.  April  1716)  und  nahm  je  zwei  Bataillone
Preußen,  Dänen  und  Hannoveraner  als  Besatzung  auf.  Somit  war  also  der
seit  geraumer  Zeit  entworfene  Sequestrationsvertrag  ausgeführt,  allein  zum  großen
  Nachtheil  der  Schweden,  denn  es  litt  keinen  Zweifel,  daß  die  Theilnehmer
desselben  sich  definitiv  an  den  schwedisch  -deutschen  Besitzungen  für  ihren  Kriegs
aufwand  schadlos  halten  wollten.  Preußen  hatte  Pommern  bis  an  die  Peene,
Dänemark  das  Uebrige  mit  Einschluß  der  Insel  Rügen,  Hannover  Bremen  und
Verden  in  Besitz.  So  lange  es  der  vereinten  Waffenthaten  zu  diesem  Zweck
bedurste,  waren  die  Verbündeten  einig  gewesen;  von  dem  Augenblick  an,  wo
das  verfolgte  Ziel  erreicht  war,  trat  auch  schon  wieder  die  Trennung  ein,  und
jeder  hatte  seinen  besondern  Vortheil  im  Auge.

Zu  derselben  Zeit,  als  der  schwedische  Krieg  in  Deutschland  endete,  war
der  Kurfürst  Johann  Wilhelm  von  Pfalz-Neuburg  gestorben  (den  8.  Juni  1716);
ihm  folgte  sein  Bruder  Karl  Philipp,  der  Letzte  dieses  Zweiges.  Da  das  Haus
Brandenburg  mit  den  Vorfahren  dieses  Fürsten  die  Jülichsche  Erbschaft,  wie  oben
berichtet,  hatte  theilen  müssen,  so  war  es  natürlich,  daß  Friedrich  Wilhelm  I.
den  Lieblingsgedanken  seines  Hauses  von  Neuem  wieder  aufnahm.  Hoffnungen
der  Art  standen  jedoch  dem  Vortheile  des  Kaisers  Karl  VI.,  dessen  Mutter  eine
pfalz-neuburgsche  Prinzessin  war,  durchaus  entgegen;  deshalb  näherte  sich  Friedrich
  Wilhelm  l.  dem  französischen  Hofe,  um  hier  bei  eintretenden  Fällen  einen
Rückhalt  für  seine  Ansprüche  zu  haben.  Hierauf  ging  auch  der  Regent,  Herzog
Philipp  von  Orleans,  bereitwillig  ein.  Es  kam  ein  Vertrag  zwischen  beiden
Mächten  zu  Stande  für  gegenseitige  Hülfe  und  Gewährleistung  alles  dessen,  was
ihnen  nach  dem  Utrechter  und  Rastadter  Frieden  gebührte.  Auch  Stettin  und
Pommern  bis  zur  Peene  wurde  in  diese  Gewährleistung  eingeschlossen.  Seine
Pflichten  als  Reichsfürst  jedoch  behielt  sich  der  König  in  diesem  Vertrage  vor.

Da  aber  das  nordische  Bündniß  großentheils  als  aufgelöst  betrachtet  werden
  konnte,  so  erschien  es  nöthig,  auch  nach  dieser  Seite  hin  sich  für  die  Zukunft
  zu  sichern.  Gerade  zu  der  Zeit  fing  der  Baron  von  Görz,  auf  welchen
Karl  XII.  damals  in  diplomatischen  Verhandlungen  unbedingtes  Vertrauen  setzte,
an,  eine  bedeutende  politische  Rolle  in  den  europäischen  Angelegenheiten  zu  spielen.
Alle  Feinde  seines  Herrn  wandten  sich  an  ihn,  um  durch  besondere  Verträge  ohne