Contents: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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5) im zweiten Stocke, 
1) Wohnungsraum per OQuadratruthe 25 Thle. 
2) Wirthschaftsraum „ „ 16 
3) Hausraum „ « 5 „ 
-DC) im dritten Stocke, 
1) Wohnungsraum „ „ 20 „ 
2) Wirthschaftsraum „ „ 14 „ 
3) Hausraum „ „ 7 „ 
(1) Bodenraum unter Dach „ „ 5 „ 
B. in Gebäuden von Bleich= oder Holzwerk 
a) im Erdgeschoß, 
1) Wohnungsraum per Quadratrutht 25 Thlr. 
2) Wirthschaftsraum „ „ 16 „ 
3) Hausraum „ „ 8 „ 
b) im zweiten Stocke, 
1) Wohnungsraum „ —N 
2) Wirehschaftsraum „ 14 „ 
3) Hausraum „ 7u. 
o) im dritten Stocke, 
1) Wohnungsraum „ 15 „ 
2) Wirchschafteroum „ 10 „ 
3) ) Hauer « 5 « 
4) Bodenraum unter Dach „ 4„ 
C. Hofraum 
a) nrhelte vtr Ouadtatruthe 2 — ; Thlr. 
b) gepflast « « 
o) ubecbautek „ „ "—5 „ 
Wo in einem Stockwerke die Bauart gemischt ist (als z. B. masstve 
und das Uebrige Bleichwerk), treten Mittelsähe zwischen 
und
	        
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