Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 6. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. September 1831.

Verordnung zur Ausführung des Wahlgesetzes v. 5. Mai 1909. 191 
  
Rädtischen 
zirken 
durchstrichen. 
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durch 
0. S. 391. 
Landtagswahl 19—. 
„den ten . 19—. 
Zu der auf heute anberaumten Wahl eines Abge- 
ordneten zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung im 
Königreiche Sachsen für den Wahlkreis der Stadt, 
städtischen Wahlkreis, 
·-................ Wahlkreis des platten 
Landes 
und zwar 
in dem aus der Ortschaft 
  
und 
  
bestehenden Wahlbezirke Nr. 
  
in dem Wahlbezirke Nr. 
  
der Stadt 
  
hatte sich der unterzeichnete, zur Leitung der Wahl ernannte 
Wahlvorsteher heute vormittag vor 10 Uhr in als 
Wahllokal bestimmten 
  
eingefunden, wo weiter auch die von ihm zu Wahlgehilfen S. 302. 
berufenen 
  
  
  
1 
2 
3. 
4 
 
	        
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