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Anlage 2. Der Landtag.
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sowie der unterzeichnete Protokollführer erschienen waren.
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um
10 Uhr vormittags damit, daß er den Eintritt zu dem Wahl-
lokale den Wahlberechtigten freigeben ließ, ermahnte die Wahl-
gehilfen und den unterzeichneten Protokollführer zu treuer
und gewissenhafter Erfüllung der mit ihrem Amte verbun-
denen Obliegenheiten und verpflichtete sie durch Handschlag
an Eidesstatt.
Auf dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz
nahm, wurde ein verdecktes Gefäß zum Hineinlegen der
Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem sich der Wahl-
vorstand überzeugt hatte, daß die Wahlurne leer sei.
Damit der Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel in
den Unschlag stecken konnte, war
(Beschreibung der Absonderungs-Vorrichtung
Die Wähler erhielten der Reihe nach zunächst ein jeder,
nachdem er sich durch die ihm übersandte Einladung oder auf
Erfordern sonstwie über seine Person ausgewiesen hatte, einen
amtlich abgestempelten Umschlag der ihm und seinem Stimmen-
gewicht zukommenden Art ausgehändigt.
Jeder begab sich einzeln in den Nebenraum — an den
Nebentisch —"), wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in
den Umschlag steckte. Er trat sodann an den Vorstandstisch
heran, nannte seinen Namen, sowie auf Erfordern seine
Wohnung und übergab den seinen Stimmzettel enthaltenden
Unschlag, sobald sein Name in der Wählerliste aufgefunden
war, dem Wahlvorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die
Wahlurne legte.
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.