Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 6. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. September 1831.

198 Anlage 2. Der Landtag. 
  
  
  
7.......................................................................................... 
.......... ZettelderGruppeD--Stimmen- 
- - - ·0 — . . . . . . . . . . * 
- B - - 
zusammen Stimmen. 
S882888888888. 
–. Zettel der Gruppe D— ...Stimmen, 
A4. - 
zusammen Stimmen. 
Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis verkündet hatte, 
versiegelte er die Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigefügt 
sind, und nahm sie in Verwahrung. 
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge Stück) 
sind wieder angeschlossen. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als die 
Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig oder der 
Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Hierüber ist diese Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, von 
dem Wahlvorsteher und den Wahlgehilfen genehmigt und, wie 
folgt, mitunterschrieben worden. 
(Mindestens ein) 
Der Wahlvorsteher Wahlgehilfe Der Protokollführer 
 
	        
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