S. 276.
I.
Verzeichniß
sämmtlicher Königl. Schlösser und Gebäude in Dresden,
Pillnitz, Moritzburg, Sedlitz und Hubertusburg, die für
Se. Majestät, die Königl. Familie und den Hof-Etat
gebraucht werden!.
1.) Das Residenzschloß.
2.) Das Ehrhardsche Haus.
3.) Das Kühnsche Haus.
4.) Das Gerrische Haus.
5.) Die Hofapotheke nebst dem Backhause.
6.) Das Königl. Palais.
7.) Die zum Königl. Palais gezogenen Häuser auf der kleinen
Brüdergasse.
8.) Die Königl. Waschhäuser und Trockenplätze.
9.) Das Brühlsche Palais nebst Garten und Eisgrube.
1 Diese einzige Beilage 1 zur Verfassung bildet einen integrirenden
Bestandtheil derselben. Sie verbrieft in Verbindung mit Verfassungs-
urkunde § 17 eine Anzahl von Nutzungsrechten der Krone an ganz be-
stimmten Bestandtheilen des Staatsgutes (s. V.-U. § 2). Sonach würde
auf eine Abänderung jenes Verzeichnisses doch wol V.-U. § 152 An-
wendung zu finden haben. So ist man auch in analogem Falle in Bayern
verfahren (s. Heft V dieser Sammlung S. 252—262). Die Praxis des
Sächsischen Staatslebens hat sich aber zu dieser Beilage 1 freier gestellt.
Es sind daran mannigfache Anderungen getroffen worden, die aus dem
Gesetzblatte nicht ersehen werden können. Und gerade jetzt ist eine solche
im Vollzug begriffen. Sie betrifft N. 9 des Verzeichnisses. Kraft des von
den Ständen einstimmig genehmigten Vertrags zwischen dem Ministerium
des Königlichen Hauses und dem Finanzministerium v. 14. Januar 1896
(l. LandtagsAnen 1895/96: Königl. Dekrete III S. 314 ff.; Mittheilungen
über die Verhandl. der 2. Kammer, Sitz. v. 25. März 1896 S. 1341. 1342,
über die Verhandl. der 1. Kammer, Sise v. 25. März 1896 S. 516), der
die Allerhöchste Genehmigung gefunden hat, und der spätestens am 1. Okt.
1896 in Kraft tritt, scheiden das Brühlsche Palais und der Brühlsche
Garten mit Ausnahme des Theils, worauf sich das Belvedere, das sog.
Hofgartengebäude und die dieses Gebäude umgebenden Gartenanlagen und
die öffentlichen Wandelbahnen befinden, aus jenem Verzeichnisse aus. Es
soll auf jenem Areal das neue Ständehaus errichtet werden. Dagegen
wird das alte Akademiegebäude auf der Brühlschen Terrasse samt seiner
area vom 1. April 1896 ab „der Königlichen Civilliste überwiesen“.