Versorgung mit Arzneien und Verbandm. nuf Märschen, im Kriege etc. 937
Korps nach den sub DD. und EE. anliegenden Schematen zwei Uebereichten
in duplo einzureichen, aus denen der Zu- und Abgang an Arzneien
und Verbandmitteln nnd der verbliebene Bestand ersichtlich ist.
Anlage DD. Uebersicht der während der Monate N.N. 18..
rer verbrauchten Arzneien.
1. Nummer; 2, Benennung der Gegenstände (hier folgen die zur Verrechnung kommenden
Arzneien in alphabetischer Ordnung); 3. Bestaud war am...
Unz., Dr.); 4. Zugang während der Monate ... je . Samme des Bestandes and Zugungen;
6. Verbrauch wihrend der Monate . . . .; 7. Bleibt Bentand am. . ten .
Bemerkungen. — Am Schlusse Ort "nd Datum, sowie Namensunterschrift EI
Recbnungsicgers.
Anlage EE. Uebersicht der während der 3Monate N.N.18..
eim....... verbrauchten Verbandmittel und Nebenbedürfnisse
hat dasselbe Schema, wie DD. — Die Verrechnung
geschieht resp. nach Stück, Ellen, Pfd. u. s. w.
Da indessen die Beurtheilung des in diesen Uebersichten angegebenen
Verbrauches ohne Krankenlisten gar keinen Anhalt haben würde,
so muss den ersteren, bei ihrer Einsendung an den Korps-General-Arzt,
immer ein summarisches, nach dem sub FF, anliegenden Schema angefertigtes
Krankenverzeichniss beigefügt werden, aus welchem die tägliche
Zahl der, wäbrend der betreffenden 3 Monate behandelten und aus dem
Medicin- und Bandagen-Kasten des Truppentheils mit Arzneien und Verbandmitteln
versorgten Kranken hervorgehen muss. (Bei Kantonnenmtents
im Frieden wird statt des summarischen Kranken-Verzeichnisses eine gewöhnliche
namentliche Krankenliste nach Schema Q den nach DD. und
EE. angefertigten Uebersichten beigefügt und dieselben meist auch durch
ein Ordinations-Buch belegt. Bei Anfertigung der qu. Uebersichten ist
nur der instruktionsmässige Inhalt der Kasten zur Verrechnung zu
bringen; sind dispensirte Arzneien aus der Stadtapotheke ausserdem verschrieben,
so wird den Uecbersichten die Liquidation des Apothekers mit
den Recepten beigelegt; die einzelnen Bestandtheile der Recepte können
und dürfen nicht Gegenstand der Verrechnung in den qu. Uebersichten
sein, wie dies zuweilen irrthümlich geschieht.)
Anlage FF. Summarisches Verzeichniss der wähend der
Monate N, N. und N. 18..beim........ täglich behandelten
und aus den Vorräthen des Medicin- und
Bandagen-Kastens arzneilich verpflegten Kranken hat
folgende Rubriken:
1. Datum (die einzelnen Monatstage); ?. Zahl der Kranken: a) im Monat N., b) im
Monat N., c) im Monat N. die Behandlungstage in den einzelnen Monaten werden
summirt und dann die Totalsumme aller Bebandlungstags gezogen}; 3. Bemerkungen.
(z. B. über längern Aufentbalt des Truppentheils an einem Garnisonorte, an dem die
Arzneiverpflegung der Kranken aus der Dispensir-Anstalt (des Orts erfolgte u. s. w.).
Dem Krankenverzeichnisse wird folgendes Attest untergefügt: „Dass
sämmtliche, während der 3 Monate N., N. und N. 18.. aus dem Medicin-
und Bandagen-Kasten des... ..... mit Arzneien und Verbandgegenständen
veıschene Individuen zum kostenfreien Arzneiempfange berechtigt
waren, wird hierdurch pflichtmässig attestirt‘“.
Mit dem eben erwähnten summarischen Krankenverzeichnisse und
mit den, von dem betreffenden Truppentheile an ihn eingegangenen
monatlichen Kranken-Rapporten (aus welchen letzteren im Allgemeinen
die Arten der vorgekommenen Krankheiten ersichtlich werden) vergleicht