Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 7. Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg. Vom 25. September 1819.

Beilage zum Verfassungstexte. 
Erste Verfassungsänderung. 
Ne 34. 
Negierungs. Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 2. Juli 1849. 
  
  
Gese z, 
betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern 
zur Berathung einer Revision der Verfassung. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
In Vollziehung des deutschen Reichgesetzes vom 27. De- 
cember v. J., . 
betreffend die Einführung der Grundrechte des deutschen 
Volkes, Art. 8, 
und in Gemäßheit der Unseren getreuen Ständen bei Er— 
öffnung des gegenwärtigen Landtages ertheilten Zusicherung, 
verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge— 
heimen Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
An die Stelle der bisherigen, nach den Vorschriften des 
IX. Kapitels der Verfassungs-Urkunde vom 25. September 
1819 zusammengesetzten Stände-Versammlung wird nach den 
  
G. 237.
	        
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