Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 8.2. Die Verfassung des Großherzogthums Hessen. Vom 17. Dezember 1820.

162 Anlage 3. Die Landstände. 
  
Artikel 7. 
Ueber die Gültigkeit der Wahlen entscheidet nach Prüfung 
und Berichterstattung durch den dritten Ausschuß (vorbehaltlich der 
Bestimmungen des Artikels 24) die Kammer. 
Wahlanfechtungen und Einsprachen, welche später als 14 Tage 
nach Eröffnung der Kammer und bei Nachwahlen, die während 
einer Landtagsperiode stattfinden, nach Feststellung des Wahl- 
ergebnisses bei der zweiten Kammer eingehen, bleiben unberücksich- 
tigt, sofern die Kammer dann bereits über die Gültigkeit der Wahl 
entschieden hat. 
Bis zur Ungültigkeitserklärung einer Wahl hat der Gewählte 
Sitz und Stimme in der Kammer. 
Artikel 8. 
Mitglieder, deren Wahl beanstandet wird, dürfen in Bezie- 
hung auf ihre Wahl alle ihnen nöthig scheinenden Aufklärungen 
geben, nicht aber an der Abstimmung Theil nehmen. 
Artikel 9. 
Unter dem Vorsitze ihres Alterspräsidenten wählt die zweite 
Kammer den ersten und sodann den zweiten und hiernach den 
dritten Präsidenten. Diese Wahlen erfolgen durch Stimnzettel 
nach absoluter Mehrheit. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht 
ergeben, so sind diejenigen fünf Candidaten, welche die meisten 
Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird 
auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit erreicht, so sind die- 
jenigen beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren 
Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet wie in Artikel 4 das Loos. 
Die # beiden drei Präsidenten werden zu Anfang einer 
Landtagsperiode, das erste Mal auf drei Monate, dann aber für 
die übrige Dauer der Landtagsperiode gewählt. 
Artikel 10. 
Die Wahl der Secretäre erfolgt demnächst nach absoluter, 
eventuell nach relativer Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ent- 
scheidet das Loos. Die Wahl geschieht für die Dauer der Land- 
tagsperiode. 
Artikel 11. 
Das Ergebniß der Wahlen wird von dem Präsidenten der 
Regierung und der ersten Kammer angezeigt.
	        
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