I. Gesetz, d. Verwaltg. d. Einnahmen u. Ansg. betr. v. 14. Juni 1879. 185
öffentliche Ausschreibung gegründet sein, insofern nicht die von der
obersten Verwaltungsbehörde ausgehenden Verwaltungsvorschriften
ein Anderes bestimmen oder Ausnahmen durch die Natur des Ge-
schäftes gerechtfertigt werden.
Mit Beamten, welche die Verwaltung selbst führen oder an
derselben betheiligt sind, darf in Bezug auf die Verwaltung, zu
welcher sie gehören, nicht contrahirt werden, sofern ihnen nicht von
der obersten Verwaltungsbehörde die Betheiligung bei dem Ankauf
von Producten oder bei der Lieferung von Naturalien oder bei
der Pachtung von Gegenständen ihrer Verwaltung ausdrücklich ge-
stattet worden ist.
Bei öffentlichen Sammlungen ist die Erwerbung von Gegen-
ständen, welche sich im Eigenthum der mit der Verwaltung dieser
Sammlungen beauftragten Beamten befinden, dann gestattet, wenn
durch Gutachten unparteiischer Sachverständiger der Werth dieser
Gegenstände für die Sammlung und ihre Preiswürdigkeit erwiesen
worden ist.
Artikel 8.
Die Lieferungen aller für den Staat angekauften Gegenstände
müssen von der verwaltenden Behörde bescheinigt werden. Es
muß entweder ihre vollständige Verwendung dargethan, oder es
müssen solche Gegenstände in besonderen Naturalienrechnungen ver-
rechnet, oder, sofern sie in Grundstücken, Gebäuden oder Inventar-
stücken bestehen, oder zu Sammlungen gehören, in den, von den
Verwaltungsbehörden zu führenden Inventaren in Zugang nach-
gewiesen werden.
Ueber die Bureau-Bedürfnisse an Schreibmaterialien und
dergl. werden von den Verwaltungsbehörden Jahresrechnungen ge-
führt, welche von dem die Anschaffung decretirenden Beamten
abzuhören sind. Die erfolgte Abhör ist zu der Jahresrechnung zu
bescheinigen.
Artikel 9. S. 474.
Die von den Behörden rechtsgültig abgeschlossenen Contracte
dürfen zum Nachtheil des Staates nachträglich weder aufgehoben
noch abgeändert werden.
Ausnahmen sind unter wesentlich veränderten Umständen mit
Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde, oder, wenn der
Contract von dieser abgeschlossen wurde, mit Unserer Genehmigung
zulässig, insofern der abgeschlossene Contract nicht ver ständischen
Zustimmung unterlegen hat.