Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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zu erörtern und nach allen Seiten in ihren praktischen Konsequenzen zu ver— 
folgen. 3. Soweit die Antworten sich nur auf einzelne Gewerbzweige be— 
ziehen, sind diese ausdrücklich hervorzuheben.“ Das Programm verbreitete 
sich über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter in 
29 Fragen. 1) 
Der Bundesratsausschuß für Handel und Verkehr änderte das Programm 
in 9 Punkten ab. Hauptsächlich wurden die Fragen hinzugefügt: „Welche Ver- 
suche sind von Arbeitgebern gemacht, um dem eigenmächtigen Austritt der 
Lehrlinge bezw. der Gesellen durch kontraktliche Regelung des Lehrverhältnisses 
vorzubeugen, und wie haben sich dieselben bewährt?“ und „Welche Mittel 
empfehlen sich, um dem eigenmächtigen Austritt im Wege der Gesetzgebung 
entgegenzutreten?" 
Der Bundesrat beschloß in seiner Sitzung vom 19. Februar 1875, dem 
Antrag des Reichskanzlers mit der Maßgabe die Zustimmung zu erteilen, daß 
in dem Programm die von dem Ausschusse vorgeschlagenen Aenderungen vor- 
genommen werden und außerdem in der Frage 6 des Programms hinter den 
Worten: „Abenden und Sonntagen“ eingeschaltet wird: „oder, wo die Fort- 
bildungsschulen in den Tagesstunden gehalten werden, an diesen.“ 
Auf Grund der Anordnungen des Bundesrats fanden im Laufe des Jahres 
1875 umfangreiche Ermittelungen statt, die sich, mit Ausnahme von Elsaß- 
Lothringen, auf das ganze Bundesgebiet erstreckten. Für die verschiedenen 
Bezirke der einzelnen Bundesstaaten wurden Beamte berufen, welche die ihnen 
bezeichneten, mit Rücksicht auf die Kenntnis des Gewerbewesens ausgewählten 
Männer über die in dem Programm enthaltenen Fragen zu vernehmen hatten. 
Die Sachverständigen waren ganz überwiegend aus dem Stande der Arbeit- 
geber (Fabrikbesitzer, Meister) oder der Arbeitnehmer (Fabrikarbeiter und Ge- 
sellen), und zwar unter Berücksichtigung der verschiedenen, in dem gewerblichen 
Leben vertretenen Richtungen, ausgewählt. Neben ihnen wurden aber auch 
andere, mit dem gewerblichen Leben vertraute Personen, insbesondere Gemeinde- 
beämte, Mitglieder von Gewerbegerichten, Lehrer an gewerblichen Schulen zu 
den Vernehmungen herangezogen. Abgesehen von den in dieser Weise zur 
Abgabe ihrer Meinungen von den Behörden eingeladenen Männern wurden 
anderweite Sachverständige, die Vorstände von gewerblichen Vereinen, einzelne 
Arbeiter und Arbeitgeber, welche aus eigenem Antrieb ihre Meinung über die 
gestellten Fragen abzugeben wünschten, nicht vom Worte ausgeschlossen. Fast 
überall trafen die Erhebungen unter Arbeitgebern wie Arbeitnehmern auf 
Verständnis und bereitwilliges Entgegenkommen. 2) 
1) Dieselben sind einzeln abgedruckt in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 37 v. 13. 2. 75 
Vgl. auch die Nr. 32 v. 7. 2. 75. 
2) Auf die Ergebnisse dieser Enquête werden wir später (6. Session des Bundesrats) 
zurückkommen.
	        
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