Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Verkehr ein Programm aufzustellen und den Bundesregierungen mitzuteilen; 
4. die Beschlußfassung darüber, ob nach Abschluß der vorgedachten Erhebungen 
eine weitere Enquête durch mündliche Abhörung Sachverständiger stattzufinden 
habe, bleibt vorbehalten.“ 
In seiner Sitzung vom 31. Januar 1874 erklärte sich der Bundesrat 
mit der Vornahme von Erhebungen zur Erörterung der Frage über den Schutz 
der in Fabriken beschäftigten Frauen und Minderjährigen einverstanden und 
ersuchte die verbündeten Regierungen, diese Erhebungen nach Maßgabe eines 
von dem Reichskanzler-Amt aufgestellten Programms durch die ihnen geeignet 
erscheinenden Organe pflegen zu lassen. In Ausführung dieses Beschlusses stellte 
das Reichskanzler-Amt demnächst das Programm auf und übersandte dasselbe 
den verbündeten Regierungen mit dem Ersuchen um möglichste Beschleunigung 
der Enquöte. 1) 
Die Angelegenheit gelangte erst im Jahre 1876 wieder an den Bundesrat. 
Feststellung des Feingehalts bei zum Verkauf gestellten Silber- 
waren. Auf den vom IV. Ausschuß seiner Zeit erstatteten Vorbericht über 
eine Eingabe der Fabrikanten Wilkens und Söhne zu Bremen und Genossen, 
betreffend die Feststellung des Feingehalts bei zum Verkauf gestellten Silber- 
waren, hatte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 17. Februar 1873 be- 
schlossen, die Eingabe den Regierungen der Bundesstaaten mit dem Anheimgeben. 
mitzuteilen, darüber eine Ansichtsäußerung an das Reichskanzler-Amt gelangen 
zu lassen. Die Aeußerungen wurden von fast sämtlichen Regierungen in mehr 
oder minder eingehender Weise abgegeben und alsdann vom Reichskanzler-Amt 
mittelst Schreibens vom 14. Mai 18742), zugleich mit einer Uebersicht, in 
welcher der wesentliche Inhalt der erfolgten Erklärungen unter bestimmten Ge- 
sichtspunkten zusammengefaßt war, dem Ausschuß vorgelegt. 
Im Ausschuß wurde im allgemeinen eine reichsgesetzliche Regelung der 
Materie als wünschenswert anerkannt. Dem in Anregung gekommenen Be- 
denken, daß die Silberwarenfabrikanten insbesondere in ihren Exportverhältnissen 
geschädigt werden würden, glaubte man ein entscheidendes Gewicht nicht bei- 
legen zu können, zumal das Bedürfnis einer gesetzlichen Regelung dieser An- 
gelegenheit durch eine mit mehr als 150 Unterschriften aus einer Anzahl großer 
deutscher Fabrikations= und Handelsplätze versehene Eingabe erwiesen wurde 
und hiernach die Handelsinteressenten selbst Schwierigkeiten nur für die Export- 
industrie in billigen Goldsachen, nicht auch für die in Silbersachen befürchteten. 
Ueber die bei einer solchen gesetzlichen Regelung zu befolgenden Prinzipien 
  
  
1) Der „Staats-Anzeiger“ veröffentlichte einen Auszug dieses Programms, welches 
sich in besonderen Abschnitten zunächst mit den Verhältnissen der Arbeiterinnen und dann 
mit denjenigen der jugendlichen Arbeiter beschäftigte. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
	        
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