Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Ueber den Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten bemerkte Bismarck 
im Reichstag am 4. Dezember 1874 in Erwiderung auf die Angriffe des 
bayerischen Zentrumsabgeordneten Jörg: „Der Ausschuß besteht in voller Wirk- 
samkeit, er führt die achte Nummer der verschiedenen Ausschüsse und er besteht 
aus dem Königlich bayerischen Minister v. Pfretzschner, dem Königlich sächsischen 
Minister v. Friesen, dem Königlich württembergischen Gesandten v. Spitzemberg, 
dem Großherzoglich badischen Minister v. Freydorf und dem Großherzoglich 
mecklenburg-schwerinschen Vertreter v. Bülow; also daraus wird der Herr Ab- 
geordnete entnehmen, was er wahrscheinlich wohl schon ohnehin gewußt hat, 
daß der Ausschuß zu Recht besteht und zusammentritt, so oft eines der Mit- 
glieder auf Berufung anträgt, respektive der Königlich bayerische Gesandte ihn 
beruft. Das ist vielleicht schwierig, wenn der Bundesrat überhaupt nicht ver- 
sammelt ist; gewiß wäre es auch dann thunlich, und der Ausschuß wird zu- 
sammentreten, so oft das Bedürfnis dazu vorliegt. Daß dieses Bedürfnis nicht 
häufig eintritt, dafür sorgt das Auswärtige Amt, indem es die verbündeten 
Regierungen durch metallographische Abschriften der wichtigeren Depeschen und 
durch Mitteilung der Ergebnisse auf dem diplomatischen Gebiete weit über seine 
dienstlichen Verpflichtungen hinaus, und, soviel ich habe erkennen können, unter 
voller Anerkennung der verbündeten Regierungen, auf dem Laufenden erhält." 
Die „Nat.-Ztg.“ (Nr. 242 vom 28. Mai 1874) konstatierte bei Anregung 
des Gedankens der Einrichtung eines Kabinetssekretärs für den Reichskanzler, die 
parlamentarische Vertretung des Reichskanzlers durch die Mitglieder des Bundes- 
rats habe wiederholt zu wünschen übrig gelassen. Diese Thatsache wird nicht 
geleugnet werden können. Die Ursache liegt in dem Umstande, daß es nur 
wenig Bevollmächtigte zum Bundesrat giebt, welche die parlamentarische Lauf- 
bahn an den Bundesratstisch geführt hat. 1) 
Im Laufe der Beratung des Preßgesetzes gab der Präsident des Reichs- 
kanzler-Amts, Staatsminister Delbrück die prinzipiell wichtige Erklärung ab, daß 
die Regierungen in der Regel nicht schon auf Grund der Beschlüsse einer 
Kommission, sondern erst nach der zweiten Lesung im Reichstage selbst Anlaß 
haben, sich über die Annehmbarkeit der gefaßten Beschlüsse zu entscheiden. „Bis 
1) Es ist auch ganz unmöglich — bemerkte die „Nat.-Ztg.“ a. a. O. — in einer 
Staatsverwaltung, wo die Gesetzgebung und die Kritik der Ausführung derselben sich in 
einem großen parlamentarischen Körper konzentrirt, anders als mit parlamentarisch ge- 
schulten Männern an der Spitze der Verwaltungszweige auszukommen, denen dann ganz 
nach englischer Weise in der Branche selber aufgediente ständige Beamte zur Seite zu treten 
haben. Aus dem Reichstage sind verschiedene Beispiele in lebendiger Erinnerung, wo es 
die Sache entgelten mußte, daß ihre Vertretung vor der parlamentarischen Zuhörerschaft 
zu sehr die noch so anerkennenswerte Arbeit und Vortragsart des grünen Tisches zum 
mühsamen Ausdruck brachte. In einem andern Sinne, als der gewöhnlich damit verbundene, 
galt hier die Forderung: In verbis simus faciles!
	        
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