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preußischen Regierung wegen Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichs-
bank zu verständigen und darüber noch in der bevorstehenden Session eine
Gesetzvorlage einzubringen, wurde als den in der Generaldebatte festgestellten
Prinzipien widersprechend und schon um deshalb, weil er bereits sofort zu einem
Definitivum übergehen wollte, während man das Provisorium zu ordnen im
Begriffe war, abgelehnt.
Eine Eingabe der luxemburgischen Regierung verlangte im Hinblick auf Luxem-
burgs Zugehörigkeit zum Zollverein die Zulassung der luxemburgischen Bank-
noten, während der Entwurf sämtliche fremde Banknoten ausschließen wollte.
Die luxemburgische Eingabe wurde abgelehnt. Auf den formellen Grund,
betreffend die Zollvereinsbeziehungen Luxemburgs, gingen die Ausschüsse nicht
ein, materiell wurde aber gegen die Anforderung der Umstand geltend gemacht,
daß die beiden Banken Luxemburgs, die nationale wie die internationale, in
ihren Statuten die Bestimmung hatten, daß sie Banknoten in den verschiedenen
Währungen, im Thaler-, Guldenfuße, in englischen Pfunden und französischen
Franken emittiren können.
Auch bei der zweiten Lesung der Bankvorlage in den Bundesratsausschüssen
kam man auf die Anträge wegen Umwandlung der Preußischen Bank in eine
Reichsbank und auf Errichtung einer Reichsbank nach zehn Jahren zurück, jedoch
abermals unter Ablehnung der Anträge.
Aus dem Ausschußberichte, welcher am 20. Oktober festgestellt wurde, sei
noch folgendes hervorgehoben: Der Bericht konstatirte, daß die Bestimmungen
über die Erwerbung und den Verlust der Befugnis der Notenausgabe, über
die Stückelung, Einlösung, Deckung und Zirkulation der Noten, sowie über den
Geschäftsbetrieb der Zettelbanken im allgemeinen keiner prinzipiellen Beanstandung
in den Ausschüssen unterlagen, man fand vielmehr die bezüglichen Bestimmungen
des Entwurfs geeignet, die Kreditfähigkeit der Banknoten Izu sichern und das
Publikum vor Nachteilen zu bewahren. Mehrfache Bedenken erregten dagegen
die Vorschläge, welche eine Beschränkung des Notenumlaufes dadurch zu erreichen
suchten, daß die ungedeckten Noten mit einer einprozentigen beziehungsweise mit
einer fünfprozentigen Steuer belegt werden sollten. Der Bericht verteidigte die
Maßregel nach allen Richtungen und bestritt, daß sich das im Entwurfe vor-
geschlagene Experiment als höchst nachteilig für Handel und Industrie darstelle,
während es nach Ansicht der Minorität der Ausschüsse zu einer dauernden Er-
höhung des Diskontosatzes führen und den Banken die Möglichkeit benehmen
sollte, in Krisen entsprechend Kredit zu gewähren. In dem Berichte wurde
auch des (badischen) Antrages auf Ueberführung der Preußischen Bank in ein
zentrales Bankinstitut erwähnt und hinzugefügt, der antragstellende Bevollmächtigte
sei von der Ansicht ausgegangen, daß neben dem jetzigen Entwurfe, der im all-
gemeinen annehmbar erscheine, ein weiterer Entwurf über die Umwandlung der
Preußischen Bank in eine Reichsbank ausgearbeitet werde. Die Preußische Bank