Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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preußischen Regierung wegen Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichs- 
bank zu verständigen und darüber noch in der bevorstehenden Session eine 
Gesetzvorlage einzubringen, wurde als den in der Generaldebatte festgestellten 
Prinzipien widersprechend und schon um deshalb, weil er bereits sofort zu einem 
Definitivum übergehen wollte, während man das Provisorium zu ordnen im 
Begriffe war, abgelehnt. 
Eine Eingabe der luxemburgischen Regierung verlangte im Hinblick auf Luxem- 
burgs Zugehörigkeit zum Zollverein die Zulassung der luxemburgischen Bank- 
noten, während der Entwurf sämtliche fremde Banknoten ausschließen wollte. 
Die luxemburgische Eingabe wurde abgelehnt. Auf den formellen Grund, 
betreffend die Zollvereinsbeziehungen Luxemburgs, gingen die Ausschüsse nicht 
ein, materiell wurde aber gegen die Anforderung der Umstand geltend gemacht, 
daß die beiden Banken Luxemburgs, die nationale wie die internationale, in 
ihren Statuten die Bestimmung hatten, daß sie Banknoten in den verschiedenen 
Währungen, im Thaler-, Guldenfuße, in englischen Pfunden und französischen 
Franken emittiren können. 
Auch bei der zweiten Lesung der Bankvorlage in den Bundesratsausschüssen 
kam man auf die Anträge wegen Umwandlung der Preußischen Bank in eine 
Reichsbank und auf Errichtung einer Reichsbank nach zehn Jahren zurück, jedoch 
abermals unter Ablehnung der Anträge. 
Aus dem Ausschußberichte, welcher am 20. Oktober festgestellt wurde, sei 
noch folgendes hervorgehoben: Der Bericht konstatirte, daß die Bestimmungen 
über die Erwerbung und den Verlust der Befugnis der Notenausgabe, über 
die Stückelung, Einlösung, Deckung und Zirkulation der Noten, sowie über den 
Geschäftsbetrieb der Zettelbanken im allgemeinen keiner prinzipiellen Beanstandung 
in den Ausschüssen unterlagen, man fand vielmehr die bezüglichen Bestimmungen 
des Entwurfs geeignet, die Kreditfähigkeit der Banknoten Izu sichern und das 
Publikum vor Nachteilen zu bewahren. Mehrfache Bedenken erregten dagegen 
die Vorschläge, welche eine Beschränkung des Notenumlaufes dadurch zu erreichen 
suchten, daß die ungedeckten Noten mit einer einprozentigen beziehungsweise mit 
einer fünfprozentigen Steuer belegt werden sollten. Der Bericht verteidigte die 
Maßregel nach allen Richtungen und bestritt, daß sich das im Entwurfe vor- 
geschlagene Experiment als höchst nachteilig für Handel und Industrie darstelle, 
während es nach Ansicht der Minorität der Ausschüsse zu einer dauernden Er- 
höhung des Diskontosatzes führen und den Banken die Möglichkeit benehmen 
sollte, in Krisen entsprechend Kredit zu gewähren. In dem Berichte wurde 
auch des (badischen) Antrages auf Ueberführung der Preußischen Bank in ein 
zentrales Bankinstitut erwähnt und hinzugefügt, der antragstellende Bevollmächtigte 
sei von der Ansicht ausgegangen, daß neben dem jetzigen Entwurfe, der im all- 
gemeinen annehmbar erscheine, ein weiterer Entwurf über die Umwandlung der 
Preußischen Bank in eine Reichsbank ausgearbeitet werde. Die Preußische Bank
	        
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