Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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dahin bleibt im allgemeinen die Vorlage des Bundesrats die Grundlage für 
die Stellung der Regierungen.“ 
Ueber die staatsrechtliche Stellung der Kommissare des Bundesrats im 
Reichstag und in dessen Kommissionen bemerkte die „Nordd. Allg. Ztg.“ in der 
Nr. 91 v. 19. April 1874: „Nach unserer Auffassung und dem Wortlaut der 
Reichsverfassung haben Kommissarien die Vorlagen zu „vertreten“, d. h. zu ver- 
teidigen, und die Auskunft, die sie zu geben haben, kann sich daher nur auf 
Fakta zur Erläuterung der Vorlagen, auf eine Ergänzung der Motive beziehen. 
Der „Börsen-Courier“ denkt sich das Verhältnis anders. Der Reichstag habe 
ein Interesse, zu wissen, bis zu welcher Grenze der Bundesrat in der Modifikation 
der Vorlage gehen werde; und die Kommissarien seien im stande, diese Auskunft 
zu geben, weil ihnen die Anschauungen der Regierungen aus den Verhandlungen 
im Bundesrat bekannt seien. Oder, um es kürzer auszudrücken: durch die 
Kommissarien soll der Reichstag erfahren, wie weit der Bundesrat sich will handeln 
lassen. Das ist denn aber doch eine zu börsenmäßige Vorstellung von Staats- 
geschäften. Der Bundesrat kann nicht seinen Kommissarien wie ein Pferde- 
händler seinem Agenten die Instruktion geben: Fordern Sie 100, gehen Sie 
herunter auf 90, 80, 70, lassen Sie's für 60. Und die Kommissarien können 
sich auch nicht eine derartige Instruktion aus den Anschauungen der Regierungen 
entnehmen; denn diese Anschauungen haben sich in der Vorlage verlörpert, die 
nicht ein Entwurf, wie der „Börsen-Courier“ sagt, ein Entwurf für die Be- 
ratung des Reichstags, sondern die Willenserklärung des einen Faktors der 
Gesetzgebung ist. In derselben ist ausgedrückt, was die Regierungen, wenn sie 
der einzige Faktor wären, zum Gesetze machen würden. Hat dann auch der 
Reichstag eine entsprechende Willenserklärung abgegeben, was erst nach der 
zweiten Lesung anzunehmen ist, so hat der Bundesrat sich schlüssig zu machen, 
welche Modifikationen er zugeben will, um ein Einverständis zu erreichen und das 
Gesetz zustande zu bringen." 
Aus Anlaß der Rettung Bismarcks aus drohendster Lebensgefahr am 
13. Juli 1874 (Kissinger Attentat) wurden demselben aus fürstlichen, Re- 
gierungs= und privaten Kreisen unzählige Kundgebungen von begeisterter Ver- 
ehrung zu teil. Von einer Manifestation des Bundesrats hat seltsamerweise 
nichts verlautet. Dies erklärt sich wohl damit, daß derselbe am 2. Juli seine 
dringendsten Arbeiten beendigt und seine Sitzungen bis zum 15. September 
verschoben hatte. 
Erwähnen wir noch, daß Bismarck am 26. November 1874 dem Bundes- 
rat ein offizielles Diner gab, an dem teilnahmen: die Minister v. Kameke 
und Dr. Achenbach, der bayerische Minister v. Fäustle, die sächsischen Minister 
Abeken und v. Fabrice, der württembergische Minister v. Mittnacht, der 
badische Minister v. Freydorf, der württembergische Gesandte Freiherr v. Spitzem- 
berg, der mecklenburgische Legationsrat v. Bülow, der braunschweigische Wirkliche
	        
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