Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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führt und die Erteilung der Eisenbahnkonzessionen gehandhabt wurde. Nach 
der preußischen Ministerialverfassung war Bismarck, wenn er in Bezug auf das 
Ressort seines Kollegen Wünsche hatte, auf das Bitten angewiesen, und diese 
Vorstellungen hatten meist keinen Erfolg. 
Einen stärkeren Einfluß auf das Eisenbahnwesen erhielt Bismarck nach 
dem Zustandekommen der Verfassung des Norddeutschen Bundes, welche die 
Eisenbahnaufsicht in oberer Instanz dem Reich vindizirte. Aber die wesentlichsten 
Bestimmungen des siebenten Abschnitts der Bundesverfassung blieben lange ein 
toter Buchstabe, weil Bismarck bis 1873 nicht die technischen Kräfte besaß, um 
hier reformirend vorzugehen. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes 
konzentrirte sich bekanntlich die gesamte Reichsverwaltung, soweit nicht die aus- 
wärtige Politik in Frage kam, in dem Bundeskanzler-Amt unter Delbrücks 
Leitung. Der einzige mit dem Eisenbahnwesen vertraute Beamte war daselbst 
der im Dezember 1868 als kommissarischer Hilfsarbeiter eingetretene Kraefft, 
der aber niemals bis zu Bismarck drang; denn Delbrück hielt fest darauf, daß 
alle Vorträge bei dem Bundeskanzler von ihm erstattet wurden, gleichviel ob 
es sich um Fragen auf dem Gebiet der inneren Politik, des Finanz-, Justiz-, 
Post-, Telegraphen-, Eisenbahn= oder Konsularwesens handelte. Kraeffts Arbeits- 
gebiet war die Vorbereitung der Maßnahmen zur Ausführung der in der Ver- 
fassung des Norddeutschen Bundes enthaltenen umfassenden Bestimmungen über 
das Eisenbahnwesen, vorzugsweise der Tariffragen. Im Januar 1870 wurde 
Kraefft ständiger Hilfsarbeiter im Bundeskanzler-Amt, 1872 Regierungsrat im 
Reichskanzler-Amt. Seit 1871 hatte sich das daselbst zu bearbeitende Feld 
durch die Erwerbung der elsaß-lothringischen Bahnen beträchtlich erweitert, wes- 
halb auch eine Vermehrung des im Eisenbahnfach bewanderten Beamtenpersonals 
erforderlich wurde. 
Der zuerst einberufene Beamte (Techniker) war der Geheimrat Hartwig 
von der Rheinischen Bahn (Cöln), an dessen Stelle später Geheimrat 
Kienel trat. 
Ein wesentlicher Schritt zur Ausführung der in der Reichsverfassung ent- 
haltenen Bestimmungen über das Eisenbahnwesen erfolgte indessen erst mit dem 
von dem württembergischen Abgeordneten Elben angeregten Reichs-Eisenbahn- 
Amt, für dessen Zustandekommen Bismarck am 17. und 28. Mai 1873 im 
Reichstag mit Lebhaftigkeit eintrat. Nachdem Bismarck im Bundesrat den 
Widerspruch der von diesem Amte einen Eingriff in ihre Eisenbahnsouveränität 
befürchtenden Staaten gebrochen, lag ihm daran, dafür einen tüchtigen Leiter 
zu finden; seine Wahl fiel auf den Geheimen Ober-Finanzrat Scheele, welcher 
1869, weil er sich mit dem Finanzminister v. d. Heydt nicht hatte stellen 
können, aus dem Finanzministerium ausgeschieden war und seitdem die 
Stelle des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Berliner Diskontogesellschaft 
bekleidete.
	        
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