Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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6. Lisenhahnwesen. 
Tarife für den Kohlentransport auf den süddeutschen 
Eisenbahnen. Die Bundesratsausschüsse für Eisenbahnen, Post und Tele- 
graphen und für die Verfassung hatten aus Anlaß von Petitionen württem- 
bergischer Gewerbe= und Handelsvereine, welche ihnen vom Reichstage überwiesen 
waren, über die Tarife für den Kohlentransport auf den süddeutschen Eisen- 
bahnen berichtet. Es wurde über Beeinträchtigung der württembergischen In- 
dustrie durch die Höhe der Kohlentransportsätze auf den süddeutschen Bahnen, 
namentlich auf den badischen, welche fast den ganzen Kohlentransport für Würt- 
temberg vermitteln, geklagt. Die Ausschüsse erachteten diese Beschwerde als 
begründet und beantragten: „Der Bundesrat möge die Großherzoglich badische 
Regierung ersuchen, für den Transport von Kohlen und denselben gleichgestellten 
Rohprodukten auf größere Entfernungen die beweglichen Frachtzuschläge in Wegfall 
zu bringen." 
Die Angelegenheit scheint im Sande verlaufen zu sein. 1) 
bericht, betreffend den Anschluß von Vegesack und Aumund an das Zollgebiet, Nr. 26 
der Drucksachen, Session 1874/75. Ausschußantrag, betreffend die Liquidation der 
Zollverwaltungskosten, Nr. 33 der Drucksachen a. a. O. — Bundesratsverhandlungen 
über die Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabak- 
fabrikaten s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 274 v. 24. 11. 74; die Denaturirung von Salz 
mit Petroleum a. a. O.; die Befreiung der Reichstagsbevollmächtigten und Stations- 
kontrolleure von den direkten Staats= und Kommunalsteuern in dem Staate und an 
dem Orte, wo sich ihr dienstlicher Wohnsitz befindet, Nr. 74 v. 28. 3. 74; den Zoll 
der zur Ausrüstung der Armee aus dem Auslande bezogenen Gewehre und Munitions- 
gegenstände Nr. 293 v. 16. 12. 74; die Vergütung der Umzugskosten für einen pensionirten 
Stationskontrolleur Nr. 285 v. 6. 12. 74; den Nachlaß der Brausteuerabgabe Nr. 7 
v. 9. 1. 74; die Zollbehandlung von flüssigem Eisenzucker und Thee zur Theinfabrikation 
Nr. 275 v. 25. 11. 74 u. Nr. 35 v. 11. 2. 75; die Anwendung von Petroleum zur 
Denaturirung des Gewerbebestellsalzes Nr. 35 v. 11. 2. 75; die Gewährung der Zoll- 
und Steuerrückvergütung für in das Ausland versandten Tabak Nr. 47 v. 25. 2. 75; 
Niedersetzung einer Reichskommission zur Erörterung des Scheiblerschen Verfahrens über 
die Raffinationswerte des Rohzuckers „Nat.-Ztg.“ Nr. 97 v. 27. 2. 74; die abgaben- 
freie Verabfolgung von denaturirtem Salz Nr. 9 v. 7. 1. 74; die Essigbereitung durch 
Branntwein Nr. 9 v. 7. 1. 74; die Verzollung des Gesamtgewichts nach Maßgabe der 
Umschließung von Waren Nr. 5. v. 4. 1. 74; die Abänderung der Zolllinie bei Cuxhaven 
Nr. 146 v. 27. 3. 74; die zollamtliche Behandlung der zur internationalen landwirtschaft- 
lichen Ausstellung in Bremen gehenden Gegenstände „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 66 v. 19.3.74; 
die Ausfuhr von Bier nach den rechts des Rheins gelegenen Gebietsteilen Bayerns, nach 
Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen und anderen Orten; die den Erbauern von 
Schiffen zu gewährenden Zollerleichterungen „Nat.-Ztg.“ Nr. 257 v. 6. 6. 74. 
1) Die badische Regierung erblickte in dem Art. 45, Abs. 2 der Reichsverfassung 
keineswegs eine verpflichtende Bestimmung in dem Sinne, daß etwa die einzelnen Bundes- 
regierungen hiernach bereits gehalten wären, allgemein für die darin genannten Roh- 
materialien, namentlich Kohlen, sofort eine Ermäßigung der Tarifsätze eintreten zu lassen. 
Dieselbe hielt es vielmehr nur für eine Aufgabe des Reichs, auf Einführung eines gleich-
	        
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