Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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festgestellt werde. Im übrigen wurde den Abänderungsvorschlägen der Militär— 
kommission des Reichstags mit der Maßgabe zugestimmt, daß allein bezüglich 
der Kommunalbesteuerung der Militärpersonen keine Bestimmung getroffen, son- 
dern die Regelung der ganzen Frage künftiger Reichsgesetzgebung vorbehalten 
bleiben sollte. 
Am Vormittag des 11. April machte der Präsident Delbrück dem Bundesrat 
in einer zu dem Zweck zusammenberufenen Plenarsitzung Mitteilung von der 
Annahme des Kompromißvorschlages durch den Kaiser und die preußische Re- 
gierung. Es wurde beschlossen, daß sämtliche Bevollmächtigte sofort telegraphisch 
Instruktion ihrer Regierungen einholen sollen. 1) 
Am 13. April 1874 stimmte der Bundesrat auch seinerseits, mit Aus- 
nahme eines Bevollmächtigten, der noch keine Instruktion erhalten hatte, dem 
Kompromiß-Amendement des Abgeordneten Bennigsen und Genossen zum Militär- 
gesetze bei. 
In der Bundesratssitzung vom 25. April 1874 gab der sächsische Bevoll- 
mächtigte v. Nostitz Wallwitz die nachstehende Erklärung zu § 9 des Reichs- 
Militärgesetzes ab: „Die Königlich sächsische Regierung geht bei ihrer Zustimmung 
zu § 9 davon aus, daß, wenn infolge ungleich sich verändernder Bevölkerungs- 
verhältnisse bei der jetzigen Organisation der Kontingente in den verschiedenen 
Staaten auf der einen Seite Mangel, auf der andern Seite Ueberschuß an 
Rekruten dauernd eintreten sollte, es als dem Sinne und den Bestimmungen 
der Verfassung wie der Reichsgesetzgebung entsprechend anzusehen sein würde, 
den Leistungsausgleich nur dann durch Abgabe von Rekruten zu bewirken, 
wenn es unausführbar wäre, denselben durch veränderte Repartirung der 
Kadres auf die einzelnen Staaten nach ihrem Bevölkerungsverhältnis oder 
1) Die „Prov.-Corr.“ gab von den vertraulichen Verhandlungen, welche dem Kom- 
promiß über § 1 des Militärgesetzes voraufgegangen waren, folgende Darstellung: „In 
den (der zweiten Beratung des Militärgesetzes im Reichstag) vorhergehenden Tagen waren 
vertrauliche Verhandlungen, namentlich seitens der nationalliberalen Partei, mit der 
Regierung angeknüpft worden, um eine versöhnliche Lösung der Frage unter Mitwirkung 
einer erheblichen Mehrheit des Reichstags vorzubereiten. Ein Vorschlag, die von der 
Regierung geforderte Höhe der Friedensstärke auf sieben Jahre zu bewilligen, wurde 
zunächst dem Reichskanzler Fürsten Bismarck, welcher ungeachtet seiner Krankheit das 
lebhafteste Interesse für eine befriedigende Erledigung der schwebenden Frage bekundete, 
vertraulich unterbreitet und von ihm mit dem Kriegsminister weiter besprochen. Infolge 
der hierdurch innerhalb der Regierung veranlaßten Erwägungen setzte Se. Majestät der 
Kaiser sich persönlich mit dem Reichskanzler in Verbindung und beehrte denselben am 
Donnerstag mit einem längeren Besuch am Krankenbett, um die wichtige Angelegenheit 
eingehend mit ihm zu erörtern. Nach dieser Konferenz fanden bei Sr. Majestät mehrfache 
militärische Beratungen unter Zuziehung des Feldmarschalls Grafen Moltke, sowie weitere 
vertrauliche Erörterungen mit dem Fürsten Bismarck statt, als deren Ergebnis am Sonn- 
abend die Zustimmung der Regierung zu dem Vermittlungsvorschlag, vorbehaltlich der 
(inzwischen erfolgten) Genehmigung des Bundesrats, erfolgte.“
	        
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