Die fünfte Session
des Bundesrats des Deutschen Reichs.
(10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.) 1)
I. Abschnitt.
Einleitung.
Durch Kaiserliche, von Bismarck gegengezeichnete Verordnung vom 4. Mai
1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 201) wurde der Bundesrat berufen, am 10. Mai
1875 in Berlin zusammenzutreten.
Die übliche Bekanntmachung, welche die Namen der für diese Session
ernannten Bevollmächtigten zum Bundesrat verkündete, datiert vom 14. Mai
1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 219).
Seit den letzten Sessionen waren hiernach folgende Veränderungen im
Personalbestande des Bundesrats eingetreten: In Preußen trat an die Stelle
des Ministerialdirektors im Handelsministerium Moser der Kaiserliche Ober-
Präsident, Wirkliche Geheime Rat v. Möller; in Württemberg an Stelle
des Ober-Steuerrats v. Wintterlin der Ministerialrat Heß;?) in Anhalt an
Stelle des Staatsministers v. Larisch der Staatsminister v. Krosigk; 3) in Reuß
d. L. für den Geheimrat Kunze der Regierungspräsident Faber; in Lippe (Det-
mold) der braunschweigische Wirkliche Geheime Rat v. Liebe.
Im Laufe der Session kamen noch hinzu: für Preußen der Minister
des Innern Graf zu Eulenburg an Stelle des Präsidenten der Seehandlung
Bitter und der Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Bülow (Bekanntmachung
Bismarcks vom 26. Dezember 1875, Reichs-Gesetzbl. S. 389), endlich der
1) In diese Bundesrats-Session fiel die dritte Session der zweiten Legislaturperiode
des Reichstags vom 25. Oktober 1875 bis 10. Februar 1876.
2) Vgl. Bd. II. S. 280.
3) Vgl. Bd. I. S. 80.