Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Auch der Zollanschluß von Bremen und Hamburg wurde am 19. Mai 1879 
durch eine Note Bülows an die Senate beider Städte eingeleitet. 1) 
Groß ist die Zahl der Bescheide auch an Private, welche das Auswärtige 
Amt unter Bülows Namen verließen. ) So erging am 26. Juli 1874 an 
den Bürgermeister Sattler in Altenahr nachstehendes Schreiben: 3) 
„Der Herr Reichskanzler Fürst v. Bismarck hat mit lebhafter Genugthuung 
Kenntniß des geehrten Schreibens vom 19. d. M. genommen, in welchem der 
Teilnahme an der abermaligen Bewahrung seines Lebens vor Mörderhand 
Ausdruck verliehen ist, und mich beauftragt, für diese Kundgebung seinen herz- 
lichen Dank auszusprechen. 
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts. 
v. Bülow." 
Auf die von den städtischen Behörden von Magdeburg an den Reichs- 
kanzler gerichtete Adresse ist, der „Magd. Ztg.“ zufolge, nachstehendes Schreiben ) 
eingegangen: 
Berlin, den 24. Juli 1874. 
„Der Herr Reichskanzler Fürst v. Bismarck hat mit lebhafter Genugthuung 
Kenntniß des geehrten Schreibens vom 14. d. M. genommen, in welchem Ew. 
Hochwohlgeboren und die Stadtverordneten-Versammlung Ihre Theilnahme an 
der abermaligen gnädigen Bewahrung seines Lebens vor Mörderhand aus- 
gesprochen haben und mich beauftragt, für diese Kundgebung den herzlichsten 
und aufrichtigsten Dank, dessen persönlichen Ausdruck Seine Durchlaucht in 
Folge ärztlicher Anordnung sich versagen muß, Ew. Hochwohlgeboren ergebenst 
zu übermitteln. 
Ich benutze mit Vergnügen diesen Anlaß zur Versicherung meiner aus- 
gezeichneten Hochachtung. 
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts. 
v. Bülow. 
An Herrn Oberbürgermeister Hasselbach, Hochwohlgeboren Magdeburg." 
Camphausens über seine Verhandlung mit Bülow in der Herrenhaussitzung v. 17. Februar 1881 
Kohl Bd. VIII. S. 282, Aeußerung Bismarcks hierüber in derselben Sitzung a. a. O. 
S. 284. 
1) Aktenstücke Bd. I. S. 311. 
2) Aktenstücke Bd. I. S. 251, „Fürst Bismarck und die Parlamentarier“ Bd. II. 
S. 89. 
3) Da Kohl in den Bismarck-Regesten ein analoges Schreiben Bülows erwähnt hat, 
so möchte auch die obige Kundgebung Bülows bei einer neuen Auflage der Regesten 
berücksichtigt werden. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls nicht erwähnt, ebenso ein Erlaß des 
Reichskanzlers (In Vertr. von Bülow) an die Wahlkonsuln des Reichs d. d. 6. Dezember 
1875, betreffend die Berechtigung derselben zur Annahme von Geldern für Privat- 
personen, Reichstag 1875/76, Sten.-Ber. d. 37. Sitzung v. 25. 1. 76 S. 895.
	        
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