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Auch der Zollanschluß von Bremen und Hamburg wurde am 19. Mai 1879
durch eine Note Bülows an die Senate beider Städte eingeleitet. 1)
Groß ist die Zahl der Bescheide auch an Private, welche das Auswärtige
Amt unter Bülows Namen verließen. ) So erging am 26. Juli 1874 an
den Bürgermeister Sattler in Altenahr nachstehendes Schreiben: 3)
„Der Herr Reichskanzler Fürst v. Bismarck hat mit lebhafter Genugthuung
Kenntniß des geehrten Schreibens vom 19. d. M. genommen, in welchem der
Teilnahme an der abermaligen Bewahrung seines Lebens vor Mörderhand
Ausdruck verliehen ist, und mich beauftragt, für diese Kundgebung seinen herz-
lichen Dank auszusprechen.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
v. Bülow."
Auf die von den städtischen Behörden von Magdeburg an den Reichs-
kanzler gerichtete Adresse ist, der „Magd. Ztg.“ zufolge, nachstehendes Schreiben )
eingegangen:
Berlin, den 24. Juli 1874.
„Der Herr Reichskanzler Fürst v. Bismarck hat mit lebhafter Genugthuung
Kenntniß des geehrten Schreibens vom 14. d. M. genommen, in welchem Ew.
Hochwohlgeboren und die Stadtverordneten-Versammlung Ihre Theilnahme an
der abermaligen gnädigen Bewahrung seines Lebens vor Mörderhand aus-
gesprochen haben und mich beauftragt, für diese Kundgebung den herzlichsten
und aufrichtigsten Dank, dessen persönlichen Ausdruck Seine Durchlaucht in
Folge ärztlicher Anordnung sich versagen muß, Ew. Hochwohlgeboren ergebenst
zu übermitteln.
Ich benutze mit Vergnügen diesen Anlaß zur Versicherung meiner aus-
gezeichneten Hochachtung.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
v. Bülow.
An Herrn Oberbürgermeister Hasselbach, Hochwohlgeboren Magdeburg."
Camphausens über seine Verhandlung mit Bülow in der Herrenhaussitzung v. 17. Februar 1881
Kohl Bd. VIII. S. 282, Aeußerung Bismarcks hierüber in derselben Sitzung a. a. O.
S. 284.
1) Aktenstücke Bd. I. S. 311.
2) Aktenstücke Bd. I. S. 251, „Fürst Bismarck und die Parlamentarier“ Bd. II.
S. 89.
3) Da Kohl in den Bismarck-Regesten ein analoges Schreiben Bülows erwähnt hat,
so möchte auch die obige Kundgebung Bülows bei einer neuen Auflage der Regesten
berücksichtigt werden.
4) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls nicht erwähnt, ebenso ein Erlaß des
Reichskanzlers (In Vertr. von Bülow) an die Wahlkonsuln des Reichs d. d. 6. Dezember
1875, betreffend die Berechtigung derselben zur Annahme von Geldern für Privat-
personen, Reichstag 1875/76, Sten.-Ber. d. 37. Sitzung v. 25. 1. 76 S. 895.