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Thätigkeit zusammen mit seiner Thätigkeit im Königlich sächsischen Justiz-
ministerium, indem er in dieser Stellung auch das Gefängniswesen unter sich
hatte. Jener Strafvollzug-Gesetzentwurf ist aber bekanntlich geblieben, was er
war, ein bloßer Entwurf.
3. Baden.
Präsident des Handelsministeriums Dr. Turbani)
(geboren 1821).
Anwesenheit des Staatsministers Dr. Turban in Berlin:
1876 vom 30. November bis 20. Dezember D1
1877 „ 8. Oktober „ 14. Oktober
1878 „ 10. Februar „ 28. Februar Teilnahme
1878 „ 11. September „ 4. Oktober
« · an den
1879 „ 29. März „ 6. April
1879 „ 13. Juni „ 7. Juli Verhandlungen
1879 „ 16. Oktober „ 18. Oktober
. . es
1880 „ 8. Mai „ 15. Mai "6“
1881 „ 18. Februur „ 6. März Bundesrats.
1882 „ 17. April „ 25. April
1885 „ 31. März „ 2. April 4
1888 „ 15. März „ 18. März, Beisetzung des Kaisers Wilhelm I.
1888 „ 24. Juni „ 25. Juni zum Bundesrat und Eröffnung
des Reichstags durch den Kaiser
Wilhelm II.
erfolgte seine Berufung in den Staatsdienst und zwar als Geheimer Justizrat in das
Justizministerium. Vor seiner Berufung war er mehrere Jahre lang Mitglied der zweiten
Ständekammer des Königlich sächsischen Landtags. In seiner Stellung als Geheimer
Justizrat war er unter anderem bis zu seinem Tode Prüfungskommissar für das zweite
juristische Staatsexamen; weiter unterstanden ihm alle innerhalb des Justizdepartements
auszuführende Bau-Angelegenheiten. Einige größere Gefängnisbauten, namentlich die
Bauten der Gefängnisse bei den Landgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz und Freiberg
sind unter seiner Leitung entstanden.
1) Dr. Ludwig Karl Friedrich Turban, geb. in Bretten, 1851 Sekretär beim Ministerium
des Innern, 1852 Regierungsassessor in Mannheim, 1885 in Karlsruhe, 1856 Regierungs-
rat, 1860 Ministerialrat im Handelsministerium, 1872 Präsident, 1876 Stastsminister und
Präsident des Staatsministeriums, unter Beibehaltung des Präsidiums des Handels-
ministeriums, 1881 unter Belassung des Präsidiums des Staatsministeriums Präsident des
Ministeriums des Innern, 1893 Präsident der Oberrechnungskammer.