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4. Hessen.
Präsident des Justizministeriums Kempfft)
(geboren 17. Dezember 1809).
Die Ernennung Kempffs zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum
Bundesrat erfolgte am 31. März 1876; am 20. September desselben Jahres
trat er in die Zahl der Hauptbevollmächtigten über. In Berlin war derselbe
anwesend: vom 2. bis 12. April 1876, vom 19. bis 24. Oktober 1876,
vom 7. bis 19. Dezember 1876. An den Plenarsitzungen des Bundesrats
hat derselbe einmal (12. Dezember 1876) teilgenommen. Das Ausscheiden aus
dem Bundesrat fand am 23. Oktober 1878 statt.
5. Mecklenburg-Schwerin.
Geheimer Legationsrat v. Prollius2)
(geboren 31. Juli 1826, gestorben 15. Februar 1889)
entwickelte in den Bundesrats-Ausschüssen von 1875 bis 1889 eine umfassende
und allseitig anerkannte Thätigkeit. 3) Prollius war ein großer Verehrer des
Schöpfers des Deutschen Reichs und umgekehrt auch von Bismarck gerne ge-
1) Georg Kempff, geb. zu Gießen, evangelisch. 9. Februar 1833 Ernennung zum
Hofgerichts-Sekretariatsaccessisten, 3. Februar 1838 Assessor bei dem Landgericht Büdingen,
27. September 1844 Assessor bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen, 12. Oktober 1847
Mitglied und Rat daselbst, 12. September 1872 Direktor des Ministeriums der Justiz,
28. Mai 1875 Präsident des Justizministeriums, 12. September Ernennung zum Wirk-
lichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Excellenz, 23. Oktober 1878 Versetzung in den Ruhe-
stand, 1. Oktober 1879 Präsident des Oberlandesgerichts, 3. Oktober 1883 Versetzung in
den definitiven Ruhestand.
2) Max v. Prollius, geboren auf dem Rittergut Westenbrügge in Mecklenburg,
absolvirte das Gymnasium zu Schwerin und bezog die Universitäten Göttingen, Heidelberg
und Rostock. Nach Ablegung der juristischen Prüfungen widmete er sich der richterlichen
Laufbahn, um es in derselben zum Mitglied einer höheren Justizkanzlei (höheres Gericht)
mit dem Titel Justizrat zu bringen. Aus dieser Stellung wurde er im August 1875
zum Gesandten und bevollmächtigten Minister am preußischen Hofe sowie zum Bundes-
ratsbevollmächtigten beider Mecklenburg, anfangs mit dem Charakter als Geheimer
Legationsrat, später als Geheimer Rat mit dem Prädikat Excellenz berufen, welchen Posten
er bis zu seinem Ableben bekleidet hat. ·
3) Ueber die Instruktion des Großherzogs von Mecklenburg an den Gesandten
v. Prollius d. d. 4. April 1878, den Fall vorsehend, daß der wieder eingebrachte mecklen-
burgische Verfassungsantrag im Reichstag zur Verhandlung käme, vgl. v. Hirschfeld:
„Friedrich Franz II.“ Bd. II. S. 342.