Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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daß sie bis auf weiteres die entsprechenden Ausweise über ihre Verhältnisse 
monatlich an das Reichskanzler-Amt gelangen lassen. 1) 
Patentgesetzgebung.) In der Sitzung des Bundesrats vom 23. Juni 
1875 wurde seitens Preußens ein Antrag auf Revision der Patentgesetzgebung 
und Einberufung einer Enquéête zur Feststellung der Bedürfnisfrage gestellt. 
Der Antrag ging von folgenden Erwägungen aus: Die dem Reiche durch 
Artikel 4 Nr. 5 der Reichsverfassung überwiesene einheitliche Regelung der Ge- 
setzgebung über die Erfindungspatente ist schon seit einer Reihe von Jahren im 
Bundesrat, im Reichstag und durch Petitionen aus den Kreisen der Beteiligten 
wiederholt in Anregung gebracht worden. Die mit dem gegenwärtigen Zustande 
des Patentwesens in Deutschland verbundenen, von Jahr zu Jahr fühlbarer 
werdenden Mißstände veranlassen die Königlich preußische Regierung, auf die 
Dringlichkeit dieser Regelung hinzuweisen; die gedachte Regierung nimmt An- 
stand, durch Vorlegung eines Gesetzentwurfs die Initiative zur Lösung der Frage 
im Sinne eines der verschiedenen, von der Theorie aufgestellten und in der 
Gesetzgebung den einzelnen deutschen und fremden Staaten zur Anwendung 
gekommenen Systeme zu ergreifen, weil sie keines dieser Systeme in solchem 
Grade für das den deutschen Verhältnissen allein entsprechende hält, um dasselbe, 
den etwa entgegengesetzten Ansichten anderer Bundesstaaten gegenüber, mit Ent- 
schiedenheit vertreten zu wollen. Sie ist daher der Ansicht, daß der Entwurf 
eines deutschen Patentgesetzes unter Mitwirkung sämtlicher Bundesstaaten auf- 
zustellen und daß die Grundlage für eine solche Arbeit, in analoger Weise wie 
bei den legislativen Vorarbeiten für die Musterschutzgesetzgebung, durch gut- 
achtliche Vernehmung hervorragender Vertreter der beteiligten Kreise im Wege 
einer Enquête zu beginnen sei. Demgemäß ging der Antrag der preußischen 
Regierung dahin: der Bundesrat wolle beschließen, daß behufs der Erörterung 
derjenigen Verhältnisse, welche bei der gesetzlichen Regelung des Patentwesens 
in Betracht zu ziehen sind, eine Enquéête angestellt werde. 
Der Bundesratsausschuß für Handel und Verkehr richtete einen Antrag 
an den Bundesrat dahin: „1. daß behufs der Erörterung derjenigen Verhältnisse, 
welche bei der gesetzlichen Regelung des Patentwesens in Betracht zu ziehen sind, 
auf Kosten des Reichs eine Enquöête stattfinde und zwar in der Weise, daß 
einzelne zur Beurteilung jener Verhältnisse besonders geeignete Persönlichkeiten 
nach vorgängiger schriftlicher Mitteilung der hauptsächlichsten Fragepunkte durch 
den Bundesratsausschuß für Handel und Verkehr, unter Zuziehung von Kom- 
missarien des Reichskanzler-Amts mündlich vernommen werden; 2) daß die 
Vorbereitungen dieser Enquête, insbesondere die Auswahl der Sachverständigen, 
1) Bundesratsverhandlungen über die Zusammensetzung des Reichsbankkuratoriums 
s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 62 v. 14. 3. 76 und Nr. 67 v. 19. 3. 76. 
2) ck. Bd. II. S. 155.
	        
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