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Schonzeit für den Robbenfang. Der dem Bundesrat vorgelegte
Entwurf eines Gesetzes über die Schonzeit für den Fang von Robben an der
Küste von Grönland und im nördlichen Eismeer behielt dem Kaiser mit Zu-
stimmung des Bundesrats den Erlaß der Verordnungen über die Schonzeit u. s. w.
vor und setzte auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen eine Strafe.
Gesetz vom 4. Dezember 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 233).
Niederlassungsvertrag mit der Schweiz. Der Bundesrat hatte
in seiner Sitzung vom 21. Dezember 1872 beschlossen, dem Abschluß eines
Niederlassungsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz in der
vom Ausschuß für Handel und Verkehr unter dem 9. Dezember 1872 vor-
geschlagenen Fassung zuzustimmen. Auf Grund dessen wurde zu Bern am
27. April 1876 ein Vertrag geschlossen, der demnächst dem Bundesrat zur
Beschlußnahme vorgelegt wurde. Derselbe enthielt nur in vier Punkten Ab-
weichungen von der früher durch den Bundesrat gebilligten Fassung. 1) Nieder-
lassungsvertrag mit der Schweiz vom 27. April 1876 (Reichs-Gesetzbl. 1877 S.7).
2. Bundesrat.
Veröffentlichung seiner Verhandlungen. Die Bibliothel-
kommission des Reichstags hatte um Ueberweisung der Verhandlungen des
Bundesrats petitionirt und es war darüber eine eingehende Erörterung ent-
standen. Für jetzt wurde die Bibliothekkommission abschläglich beschieden. Damit
hatte indessen die Angelegenheit ihre Erledigung noch nicht gefunden. Wie man
hörte, sollte demnächst von Württemberg ein Antrag auf Veröffentlichung der
Protokolle des Bundesrats eingebracht und damit der Angelegenheit aufs neue
näher getreten werden.)
Die Uebersicht der vom Bundesrat gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse
des Reichstags aus den Sessionen 1873, 1874 I. und 1874 II. (Schreiben
Delbrücks vom 5. November 1875) findet sich abgedruckt als Reichstagsdrucksache
Nr. 25, 2. Legislaturperiode III. Session 1875.#2)
1) Ueber den Inhalt vgl. die „Nodd. Allg. Ztg.“ Nr. 127 vom 2. Juni 1876 und
Nr. 128 vom 3. Juni 1876.
2) In dem Berichte der „Nat.-Ztg.“ über die Bundesratssitzung vom 5. Dezember
1875 (Nr. 568 vom 6. Dezember 1875) heißt es: „Dem Vernehmen nach wird man im
Bundesrat der Frage der Veröffentlichung der Bundesratsprotokolle näher treten, wie diese
von vielen Seiten längst als wünschenswert bezeichnet worden und sich für die parla-
mentarischen Arbeiten oft als Bedürfnis herausgestellt hat.“
3) Das wichtigste daraus findet sich in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 261 vom 9. No-
vember 1875. «