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lichen Folgen jenes Antrages für den Etat des Jahres 1876 hingewiesen und
ausdrücklich hervorgehoben, daß in der Zustimmung der verbündeten Regierungen
zu dem Antrage der Budgetkommission nur die bestimmt ausgesprochene Absicht
zu erkennen sei, bei dem Niveau der Matrikularbeiträge für 1874 auch in
Zukunft zu verbleiben, daß daher für den Bundesrat die Befugnis in Anspruch
genommen werde, auf dieser Grundlage den nächstkünftigen Etat aufzustellen
und, wenn sich alsdann das erwartete Defizit ergebe, eine Vermehrung der
eigenen Einnahmen des Reiches zu fordern. Die Großherzoglich sächsische Re—
gierung weist ferner darauf hin, daß aus der Mitte des Reichstags selbst von
verschiedenen Seiten die thunlichste Verminderung der Matrikularbeiträge und
deren Ersatz durch Reichssteuern als nicht nur als durch die Rücksicht auf die
Finanzverhältnisse der Einzelstaaten geboten, sondern auch im Interesse des
Reiches selbst liegend wünschenswert empfohlen worden sei. Die Motive des
Antrages heben weiter hervor, daß der Gesamtertrag der bestehenden Reichs-
steuern im laufenden Jahre gegen den gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres
erheblich zurückgeblieben und hierdurch erneut die Besorgnis nahe getreten, daß
auf die Etatsüberschüsse, welche seither dem Reichsbudget zu gute gekommen
sind, in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei und der Ausfall durch Matrikular-
beiträge aufgebracht werden müsse. Einer solchen Eventualität könne aber nur
durch ein rechtzeitiges Vorgehen der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Reichs-
steuer in früher bereits angeregter Richtung vorgebeugt werden und dürfte
vielleicht eine mäßige Erhöhung des Eingangszolls für finanziell wichtigere
Artikel des Zolltarifs in Betracht kommen. Für eine Brausteuererhöhung bis
zum Betrage des bayerischen Malzaufschlags spreche insbesondere noch die Bestim-
mung in Art. 35 Abs. 2 der Reichsverfassung, wonach die Bundesregierungen
ihr Bestreben darauf richten wollen, eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung
über die Besteuerung des Bieres herbeizuführen. Die sachsen-weimarsche Re-
gierung will von speziellen Anträgen zur Zeit absehen, erachtet es aber, und
zwar in Uebereinstimmung mit anderen Bundesregierungen für geboten, zu dem
Zwecke der Vorbereitung einer entsprechenden Beschlußfassung bei Aufstellung
des Reichshaushaltsetats für das Jahr 1876 schon jetzt eine Erörterung der
Frage einzuleiten: in welcher Weise eine Abminderung der Matrikularbeiträge
durch eigene Einnahmen des Reiches, insbesondere durch Erhöhung bestehender
oder Einführung neuer Reichssteuern, herbeizuführen ist und demgemäß zu
beantragen, der Bundesrat wolle die beteiligten Ausschüsse mit einer Erörterung
dieser Frage und eventuell mit zeitiger Einbringung geeigneter Vorschläge
beauftragen.“!')
In der Bundesratssitzung vom 4. Juni 1875 berichtete der General-
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1) Ueber den Zusammenhang der Einführung neuer Reichssteuern mit dem Fort-
bestande der deutschen Kleinstaaten vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 374 vom 13. August 1875.