Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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lichen Folgen jenes Antrages für den Etat des Jahres 1876 hingewiesen und 
ausdrücklich hervorgehoben, daß in der Zustimmung der verbündeten Regierungen 
zu dem Antrage der Budgetkommission nur die bestimmt ausgesprochene Absicht 
zu erkennen sei, bei dem Niveau der Matrikularbeiträge für 1874 auch in 
Zukunft zu verbleiben, daß daher für den Bundesrat die Befugnis in Anspruch 
genommen werde, auf dieser Grundlage den nächstkünftigen Etat aufzustellen 
und, wenn sich alsdann das erwartete Defizit ergebe, eine Vermehrung der 
eigenen Einnahmen des Reiches zu fordern. Die Großherzoglich sächsische Re— 
gierung weist ferner darauf hin, daß aus der Mitte des Reichstags selbst von 
verschiedenen Seiten die thunlichste Verminderung der Matrikularbeiträge und 
deren Ersatz durch Reichssteuern als nicht nur als durch die Rücksicht auf die 
Finanzverhältnisse der Einzelstaaten geboten, sondern auch im Interesse des 
Reiches selbst liegend wünschenswert empfohlen worden sei. Die Motive des 
Antrages heben weiter hervor, daß der Gesamtertrag der bestehenden Reichs- 
steuern im laufenden Jahre gegen den gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres 
erheblich zurückgeblieben und hierdurch erneut die Besorgnis nahe getreten, daß 
auf die Etatsüberschüsse, welche seither dem Reichsbudget zu gute gekommen 
sind, in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei und der Ausfall durch Matrikular- 
beiträge aufgebracht werden müsse. Einer solchen Eventualität könne aber nur 
durch ein rechtzeitiges Vorgehen der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Reichs- 
steuer in früher bereits angeregter Richtung vorgebeugt werden und dürfte 
vielleicht eine mäßige Erhöhung des Eingangszolls für finanziell wichtigere 
Artikel des Zolltarifs in Betracht kommen. Für eine Brausteuererhöhung bis 
zum Betrage des bayerischen Malzaufschlags spreche insbesondere noch die Bestim- 
mung in Art. 35 Abs. 2 der Reichsverfassung, wonach die Bundesregierungen 
ihr Bestreben darauf richten wollen, eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung 
über die Besteuerung des Bieres herbeizuführen. Die sachsen-weimarsche Re- 
gierung will von speziellen Anträgen zur Zeit absehen, erachtet es aber, und 
zwar in Uebereinstimmung mit anderen Bundesregierungen für geboten, zu dem 
Zwecke der Vorbereitung einer entsprechenden Beschlußfassung bei Aufstellung 
des Reichshaushaltsetats für das Jahr 1876 schon jetzt eine Erörterung der 
Frage einzuleiten: in welcher Weise eine Abminderung der Matrikularbeiträge 
durch eigene Einnahmen des Reiches, insbesondere durch Erhöhung bestehender 
oder Einführung neuer Reichssteuern, herbeizuführen ist und demgemäß zu 
beantragen, der Bundesrat wolle die beteiligten Ausschüsse mit einer Erörterung 
dieser Frage und eventuell mit zeitiger Einbringung geeigneter Vorschläge 
beauftragen.“!') 
In der Bundesratssitzung vom 4. Juni 1875 berichtete der General- 
— — 
  
1) Ueber den Zusammenhang der Einführung neuer Reichssteuern mit dem Fort- 
bestande der deutschen Kleinstaaten vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 374 vom 13. August 1875.
	        
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