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bezogenen, steuerpflichtige Braustoffe zusetzen und somit eine Bierbereitung
vornehmen, werden den Brauern allenthalben gleichgestellt und den für
letztere erlassenen Kontrollvorschriften ebenmäßig unterworfen.
wurde abgelehnt.
Der Königlich bayerische, der Königlich württembergische und der Groß-
herzoglich badische Bevollmächtigte enthielten sich im Hinblick auf Artikel 35 der
Reichsverfassung der Abstimmung.
Der Gesetzentwurf wurde im Reichstag bei der ersten Beratung der Budget-
kommission überwiesen. Nach Ablehnung des § 1 des Entwurfes wurde von
Delbrück erklärt, daß auf die Beratung der weiteren Artikel kein Wert gelegt werde.
Noch erwähne ich folgende, in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnte
Vorlagen des Reichskanzlers an den Bundesrat:)
15. Juni 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend die Abänderung des
Warenverzeichnisses in Bezug auf Fleisch in Büchsen, Nr. 53 der Drucksachen.
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16. Juni 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend die Zollrückvergütung
für wieder ausgeführte Tabaksfabrikate, Nr. 54 der Drucksachen.
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16. Juni 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend die Taravergütung
bei der Zollerhebung von Südfrüchten, Nr. 55 der Drucksachen. 2)
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17. Juni 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend Nichtabänderung
des Begleitscheinregulativs, Vergleichung der Begleitscheine mit dem Ausfertigungsregister,
Nr. 57 der Drucksachen.
14. Juli 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend die Berufung einer
Kommission zur Aufstellung der Grundsätze für die statistische Aufnahme der Damnpfkessel
und Dampfmaschinen, Nr. 61 der Drucksachen.
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17. August 1875.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Delbrück), betreffend den Bericht des
Statistischen Amts über die Statistik des auswärtigen Warenverkehrs des deutschen Zoll-
gebiets, Nr. 67 der Drucksachen.
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1) Der Wortlaut ist der S. 144 Note erwähnten Quelle zu entnehmen.
2) Bundesratsbeschluß s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 13 v. 16. 1. 76.