Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Schutz der Pferdebahnanlagen. Den Antrag des Reichskanzlers, 
den Pferdebahnen denselben Schutz gegen Beschädigung der Anlagen u. s. w. 
zu gewähren wie den Eisenbahnen, wollte der Justizausschuß des Bundesrats 
ablehnen. Die Eisenbahnen, so wurde argumentirt, hätten ein Recht auf 
besonderen Schutz, weil die Fahrbahn auf eigenem Grunde liege und abgeschlossen 
sei. Wenn der Straßenverkehr den Betrieb der Pferdebahnen störe, so störe 
andernteils der Verkehr der Pferdebahnen den Straßenverkehr. Die etwa 
erforderlichen Vorschriften seien der Straßenpolizei zu überlassen.!) 
7. Post- und TFelegraphenwesen. 
Aufenthalt der Postbeamten in Eisenbahnwagen. Zur Aus- 
führung eines von dem Verein der deutschen Privatbahnen gefaßten Beschlusses: 
„den Aufenthalt der Postbeamten in Eisenbahnwagen, mit welchen Rangir- 
bewegungen ausgeführt werden müssen, nicht zu dulden,“ hatte die Direktion 
der Werra-Eisenbahngesellschaft eine Anordnung erlassen, wonach vom 1. April 
ab die Postbeamten vor der Ausführung von Rangirbewegungen zum Verlassen 
des Wagens aufgefordert werden sollen. Da das von der Ober-Postdirektion in 
Erfurt gestellte Verlangen nach Aufhebung dieser Anordnung abgelehnt worden, 
auch die Großherzoglich sächsische Regierung Bedenken trug, dem Antrage der 
Ober-Postdirektion zu entsprechen, so rief die Reichs-Postverwaltung die Inter- 
vention des Reichskanzlers an und dieser unterbreitete, auf Grund des Artikels 1 
des Eisenbahnpostgesetzes von 1875, die vorliegende Meinungsverschiedenheit 
der Entscheidung des Bundesrats.2) 
1) Ausschußantrag, betreffend den Entwurf eines anderweiten Regulativs zur Ord- 
nung des Geschäftsganges bei dem durch Richter verstärkten Reichs-Eisenbahn-Amt, s. „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 9 vom 12. Januar 1876 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 63 von 8. Februar 1876; 
Beschluß, betreffend Aenderungen im Eisenbahnbetriebsreglement, „Nat.-Ztg.“ Nr. 153 
vom 31. März 1876; Bundesratsbeschluß über die Abänderung von § 43 des Regu- 
lativs, betreffend die zollamtliche Behandlung des Gütertransports auf den Eisenbahnen, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 266 vom 4. November 1875, Gesetzentwurf, betreffend die Be- 
seitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 230 vom 3. Oktober 1875 und Nr. 247 vom 23. Oktober 1875, „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 489 vom 21. Oktober 1875, Nr. 533 vom 16. November 1875, Nr. 113 vom 8. März 
1876; Gesetzentwurf, betreffend die Anstellung von Militäranwärtern im Privateisenbahn- 
dienst, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 75 vom 29. März 1876. 
2) Bundesratsvorlage nebst Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer 
Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 481 vom 16. Oktober 
1875; Vollzugsbestimmungen zum Gesetze über die Abänderung des § 4 des Postgesetzes, 
Nr. 50 vom 31. Januar 1876; Vorlage des Reichskanzlers, betreffend den Entwurf eines 
Gesetzes über die Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichspost- 
verwaltung, Nr. 38 vom 24. Januar 1876.
	        
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