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8. Marine und Schiffahrt.
Unterhaltung der Schiffahrtszeichen auf der Unterweser.
Zwischen der preußischen, der oldenburgischen und der bremischen Regierung
schwebten seit dem Jahre 1868 Verhandlungen wegen gemeinschaftlicher Unter-
haltung der Schiffahrtszeichen auf der Unterweser und wegen Erhebung einer
die Kosten dieser Einrichtung deckenden Abgabe von den in die Weser ein-
laufenden Schiffen. In nahem Zusammenhange mit dieser Angelegenheit
stand die Erhaltung eines alten Kirchturms auf der Insel Wangeroog, des
dortigen Leuchtfeuers und Leuchtturmes sowie der Insel selbst, deren Weststrand
infolge der zerstörenden Einwirkung der Sturmfluten bereits beträchtlichen
Abbruch erlitten hatte. Die Verhandlungen der Weser-Uferstaaten hatten nun
am 20. November 1875 einen vorläufigen Abschluß gefunden, indem ein Ver-
tragsentwurf von Preußen und Bremen endgiltig, von Oldenburg unter zwei
bedingenden Voraussetzungen angenommen worden war. Der Vertragsentwurf
wurde dem Bundesrat mit dem Antrage vorgelegt, derselbe wolle sich damit
einverstanden erklären, daß das Reich die ihm in dem Vertrage zugewiesenen
Leistungen übernehme und auf die von der oldenburgischen Regierung daran
geknüpften Vorbehalte eingehe. 1)
9. Konsulatswesen.?)
10. Reichs-Kriegswesen.
Ausführungsbestimmungen zum Kriegsleistungsgesetz. Dem
Bundesrat wurden die Ausführungsbestimmungen zum Kriegsleistungsgesetz vom
13. Juni 1873 mit der Maßgabe vorgelegt, dieselben in Form einer Verord-
nung zu publiziren. 3) Die vereinigten Bundesratsausschüsse für das Landheer
und die Festungen und für Rechnungswesen berichteten über diese Verordnung
und empfahlen dieselbe mit einer langen Reihe von Modifikationen meist
1) Das Nähere findet man in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 281 vom 2. Dezember 1875.
Bundesratsverhandlungen über den Gesetzentwurf zur Regelung des Verfahrens bei Unter-
suchung von Seeunfällen s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 172 vom 11. April 1876 und „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 114 vom 17. Mai 1876, über eine Verordnung, betreffend den Geschäftskreis,
die Einrichtung und Verwaltung der deutschen Seewarte, „Nat.-Ztg.“ Nr. 523 vom 10. No-
vember 1875, betreffend die Modifizirung der Schiffsvermessungsordnung, „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 211 vom 11. September 1875, Erlaß einer Instruktion zur Strandungsordnung
Nr. 278 vom 28. November 1875.
2) Reichskanzlervorlage nebst Entwurf einer Verordnung, betreffend die Einschränkung
der Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten, s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 393 vom 25. Au-
gust 1875 und Nr. 461 vom 5. Oktober 1875; vgl. auch die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 203
vom 1. September 1875.
3) „Nat.-Ztg.“ Nr. 537 vom 18. November 1875.