Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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schaft, Domänen und Forsten ausgegangenen gesetzgeberischen Materien hatte er 
einen hervorragenden und bestimmenden Anteil; hierdurch sowie durch die er— 
folgreiche Umgestaltung des Veterinärwesens und die Kultivirung der Moore hat 
er sich bleibendes Verdienst um die Landwirtschaft erworben. Seine Thätigkeit 
im Bundesrat trat bei allen das landwirtschaftliche Interesse berührenden Fragen 
in den Vordergrund. 
2. Bayern. 
Appellationsgerichtsrat Kastnert) 
(geboren 10. Mai 1824) 
war zwar kein so brillanter Justizmann wie der Sachse Held — einen Juristen. 
der mit größerer Eleganz, Sicherheit und Sachkenntnis als dieser sich seiner 
Aufgabe entledigt hätte, hat der Bundesrat seit seinem Bestehen allerdings 
nicht in seinen Reihen gehabt — er besaß aber Eigenschaften, die ihm eine 
sehr geschätzte Stellung in dieser Körperschaft sicherten: Fleiß, Sachkunde und 
vor allem einen aufs Praktische gerichteten, Differenzen leicht ausgleichenden 
1) Wilhelm Ritter v. Kastner, geboren in dem bayerischen Landstädtchen Spalt, 
bestand die Staatsprüfung 1851 und erlangte die erste Anstellung 1857 als Bezirksgerichts- 
assessor (pragmatischer Richter) in Regensburg, woran sich im Jahre 1863 seine Beförde- 
rung zum Stadtrichter (beutiger Amtsgerichtsvorstand) in Regensburg und im Jahre 1865 
die Berufung auf die Stelle des Vorstandes des Stadtgerichts München links der Isar 
reihte. Am 24. August 1873 unter Beförderung zum Appellationsgerichtsrat in den Dienst 
des Staatsministeriums der Justiz einberufen, wurde er am 10. Januar 1877 an Stelle des 
ausgeschiedenen Ministerialrats v. Lo5 zum stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns beim 
Bundesrat ernannt und in dieser Verwendung am 6. September 1877 zum Rat am obersten 
Landesgericht, dann am 4. April 1880 zum Ministerialrat befördert. Unterm 19. Februar 
1887 wurde Kastner behufs der Uebernahme des Personalreferats im Staatsministerium der 
Justiz und der Geschäfte des Generalsekretärs auf Ansuchen von der Funktion eines stell- 
vertretenden Bevollmächtigten beim Bundesrat enthoben unter huldvollster Anerkennung 
der in dieser Stellung durch eine Reihe von Jahren mit Eifer und Hingebung geleisteten 
ersprießlichen Dienste. Hieran reihte sich am 15. Januar 1889 unter Belassung in der 
Stelle eines Ministerialrats im Staatsministerium der Justiz, jedoch unter Entbindung von 
der Funktion des Generalsekretärs die Ernennung zum Staatsrat im ordentlichen Dienste, 
wozu im Jahr 1892 die Verleihung des Prädikats Ercellenz trat. Im Jahre 1894, nach 
Vollendung des v0sten Lebensjahres, erbat Kastner den dauernden Ruhestand, der ihm 
vom 1. November 1894 ab mit Belassung in dem Verhältnisse als Staatsrat im ordent- 
lichen Dienst und unter Verleihung des Komturkreuzes des Verdienstordens der bayerischen 
Krone bewilligt wurde. Am 16. Dezember 1896 endlich wurde er auf sein Ansuchen von der 
Stelle eines Staatsrats im ordentlichen Dienst enthoben und in die Zahl der Staatsräte 
im außerordentlichen Dienst eingereiht. Vom Jahre 1869 an war er Abgeordneter zum 
bayerischen Landtag und vom Jahr 1871 an auch Abgeordneter zum Reichstag, legte aber 
bei seinem Eintritt in den Dienst des Justizministeriums im Jahre 1873 beide Mandate 
nieder.
	        
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