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mehrerer in diese Zeit fallende Militärgesetze. Das warme Interesse, welches
Bismarck mehreren, Württemberg besonders berührenden Fragen entgegenbrachte,
ist Herrn v. Mand in dankbarer Erinnerung geblieben.
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Ober-Regierungsrat v. Flamer
(geboren 15. Mai 1832, gestorben 4. Juli 1877)
war in Tübingen geboren, studirte daselbst von 1848 bis 1852 die Rechtswissenschaften und
wurde nach bestandener Staatsprüfung bis zum Jahre 1866 in verschiedenen richterlichen
Stellungen im Königlich württembergischen Staatsdienst, zuletzt als Richter am Stadt-
gericht in Stuttgart beschäftigt. 1866 wurde er als Regierungsrat in das Königlich
württembergische Ministerium des Innern berufen und 1876 als Ober-Regierungsrat zum
Bevollmächtigten zum Bundesrat ernannt, ist aber in dieser Eigenschaft nie persönlich in
Berlin anwesend gewesen.
5. Babden.
Präsident des Ministeriums des Innern Stößert)
(geboren 21. Juni 1824)
verweilte in Berlin zur Teilnahme an den Arbeiten des Bundesrats nur in
den Monaten Februar und März 1878, im Juni 1878 und im Mai 1879.
Bei der Kürze seiner Anwesenheit in Berlin konnte Stößer natürlich Referate
in den Ausschüssen nicht übernehmen und beschränkte sich seine bundesrätliche
Wirksamkeit auf die Teilnahme an den Sitzungen und die Abgabe der badischen
Stimme. Den Bundesrat beschäftigten damals (Februar und März 1878) die
1) Dr. v. Stößer, geboren zu Heidelberg aus einer alten, aus Straßburg stammenden
Beamtenfamilie, studirte in Heidelberg Rechts-, Staats= und Finanzwissenschaft und wurde
1855 als Universitätsamtmann und Mitglied des Spruchkollegiums an der dortigen
Universität angestellt; 1859 wurde er in Eppingen und 1862 in Konstanz Amtsvorstand.
Nachdem er 1866 bis 1869 den Posten eines Stadtdirektors von Heidelberg bekleidet hatte,
wurde er zum Rat im Ministerium des Innern und zum Landeskommissar für die Kreise
Mannheim, Heidelberg und Mosbach befördert. Seit 1871 Mitglied der zweiten Kammer,
wurde er 1876 zum Präsidenten des Ministeriums des Innern an Jollys Stelle ernannt.
Durch die von Stößer herbeigeführte Beseitigung des sogenannten Kulturexamens war
zwischen der Großherzoglichen Regierung und der liberalen Kammermajorität ein Konflikt
entstanden, zu dessen Beseitigung im April 1881 ein neues Ministerium gebildet worden,
in welches Stößer nicht mehr eintrat. Dagegen wurde demselben im gleichen Monat die
Leitung des evangelischen Oberkirchenrats, der obersten Behörde der evangelischen Landes-
kirche in Baden, übertragen, aus welcher Stellung er nach Vollendung des 70. Lebensjahres
im April 1895 auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt wurde. Seit September 1881
führt er den seiner Familie durch Kaiser Rudolf II. verliehenen Adel. Aus Anlaß des
Heidelberger Universitätsjubiläums 1886 verlieh ihm die theologische Fakultät daselbst die
Würde eines Doctor theologie. 1887 Ernennung zum Geheimen Rat erster Klasse
(Wirklicher Geheimer Rat).