Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

— 282 — 
Feststellung des Etats durchschnittlich während dreier Monate in Berlin auf und 
war dann vorzugsweise im Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen beschäftigt. 
Den Plenarsitzungen des Bundesrats hat er regelmäßig als stimmführender 
hessischer Bevollmächtigter, aber nur bei zeitweiser Abwesenheit des Herrn 
Dr. v. Neidhardt von Berlin, beigewohnt. 
Es erübrigt noch anzuführen, daß Müller als hessischer Kommissar der 
in Berlin drei Monate hindurch tagenden Kommission angehört hat, welche mit 
der Ermittlung neuer Einnahmequellen für das Reich befaßt war, so namentlich 
mit] der Prüfung der Frage der Einführung des Kontraktstempels, der Erb— 
schaftssteuer als Reichssteuern, und daß er den zu gleichem Zwecke veranstalteten, 
unter dem Vorsitz der preußischen Minister Bitter und Hobrecht in Coburg 
und Heidelberg abgehaltenen Finanzminister-Konferenzen beigewohnt hat. 
7. Sachsen-Coburg und Gotba. 
Freiherr v. Seebach. 
(ef. Bd. 1 S. 81 f., Bd. II S. 201 f., 282 f., 343 u. oben S. 77. 207 f.) 
Berlin, den 15. Oktober 1876. 
An Frau Wanda v. Koethe. 
„Mit dem schönen Herbstwetter scheint es ja nun auch zu Ende zu gehen. 
Ebenso scheinen mir jetzt auch am politischen Horizont recht drohende Wolken 
aufzusteigen, deren Entladung der türkische Waffenstillstandsvorschlag wohl eher 
beschleunigen als verhindern wird, da ich für sehr wahrscheinlich halte, daß sich 
an ihm die bisherige Einmütigkeit der europäischen Großmächte zersplittern wird.“ 
* 
Berlin, den 28. Oktober 1876. 
An Frau Wanda v. Koethe. 
„Das Brausteuergesetz 1) ist noch immer nicht im Plenum des Bundesrats 
zur Beratung gekommen, kann daher auch nicht alsbald bei dem Zusammentritt 
des Reichstags an denselben gebracht werden. Wann es demnach zur Erledigung 
kommen wird, ist zur Zeit gar nicht abzusehen. 
„Der Kaiser wird also doch den Reichstag in Person eröffnen, 2) und bin 
ich sehr gespannt, ob und in welcher Weise dabei der politischen Situation 
1) Gemeint ist der Antrag von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Gotha und 
Reuß d. L., betreffend die Forterhebung des in dem Brausteuergesetz vom 31. Mai 1872 
den genannten Bundesstaaten zugestandenen privaten Steuerzuschlags bis zum 31. März 
1878. 
2) Infolge anderweiter Disposition wurde der Reichstag am 30. Oktober 1876 von 
dem Staatsminister Hofmann eröffnet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.