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strebungen in der Eisenzollfrage weder von seiten der preußischen Regierung
noch des Bundesrats zu rechnen sei. Ob die verbündeten Regierungen für
den Fall, daß sich der Reichstag für das Weiterbestehen der Eisenzölle schlüssig
machen sollte, sich einem derartigen Beschlusse fügen würden, war nicht zu
ermitteln." ·
Die Ende November in der Sitzung der Petitionskommission seitens des
Regierungskommissars Geheimen Rats Huber bei Beratung der Petitionen
für und gegen die Aufrechterhaltung der Eisenzölle abgegebene Erklärung legte
die Stellung der Bundesregierungen zu dieser Frage in erschöpfender Weise
klar und war deshalb von hervorragender Bedeutung. Die Erklärung lautete
im wesentlichen dahin:
Die Reichsregierung wird eine Initiative zur Hinausschiebung des Termins
für den Wegfall der Eisenzölle nicht ergreifen.
Die Königlich preußische Regierung würde eine solche Initiative gleichfalls
nicht ergreifen und auch einem etwa von anderer Seite gestellten Antrag auf
Sistirung des Gesetzes vom 7. Juli 1873 nach Ueberzeugung des Bundes-
kommissars nicht zustimmen.
Auch von irgend einer andern Bundesregierung ist ein Antrag auf Hinaus-
schiebung des Termins für den Wegfall der Eisenzölle bis jetzt nicht gestellt.
Mit Rücksicht auf die schon sehr vorgerückte Zeit und die Wichtigkeit der Sache
ist mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß ein solcher Antrag eingekommen wäre,
wenn er überhaupt beabsichtigt sein würde.
Ueber die Petitionen für und gegen die Eisenzölle, welche dem Bundesrat
vorliegen, ist ein Beschluß noch nicht gefaßt. Der Bundeskommissar glaubt
aber, daß bei der angegebenen Sachläge die Entscheidung des Bundesrats nicht
zweifelhaft ist.
Der von der Königlich preußischen Regierung beim Bundesrat eingebrachte
Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Ausgleichungsabgaben bei der Einfuhr
ausländischer Waren, hat den Zweck, auf eine Beseitigung von Zoll= und Steuer-
einrichtungen anderer Staaten, welche die einheimische Industrie benachteiligen,
hinzuwirken. Der Entwurf beabsichtigt keineswegs, die Eisenzölle wieder her-
zustellen, der Kommissar glaubt vielmehr, daß, wenn der erwähnte Gesetzentwurf
die Zustimmung sämtlicher gesetzgebender Faktoren nicht erhalten sollte, die Stel-
lung der Bundesregierungen gegenüber den Anträgen auf Sistirung des Gesetzes
von 1873 dadurch nicht alterirt werden würde.
In der Sitzung vom 6. Dezember 1876, in welcher der Bundesrat sich
über die Ausgleichungsabgaben schlüssig machte, beschloß derselbe, gleichzeitig den
Petitionen, welche auf Suspension oder Beseitigung der den Wegfall von
Eisenzöllen betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1873 gerichtet
waren, keine Folge zu geben. Bekanntlich lehnte auch der Reichstag den Antrag
auf Beibehaltung der Eisenzölle mit 201 gegen 116 Stimmen ab.