Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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strebungen in der Eisenzollfrage weder von seiten der preußischen Regierung 
noch des Bundesrats zu rechnen sei. Ob die verbündeten Regierungen für 
den Fall, daß sich der Reichstag für das Weiterbestehen der Eisenzölle schlüssig 
machen sollte, sich einem derartigen Beschlusse fügen würden, war nicht zu 
ermitteln." · 
Die Ende November in der Sitzung der Petitionskommission seitens des 
Regierungskommissars Geheimen Rats Huber bei Beratung der Petitionen 
für und gegen die Aufrechterhaltung der Eisenzölle abgegebene Erklärung legte 
die Stellung der Bundesregierungen zu dieser Frage in erschöpfender Weise 
klar und war deshalb von hervorragender Bedeutung. Die Erklärung lautete 
im wesentlichen dahin: 
Die Reichsregierung wird eine Initiative zur Hinausschiebung des Termins 
für den Wegfall der Eisenzölle nicht ergreifen. 
Die Königlich preußische Regierung würde eine solche Initiative gleichfalls 
nicht ergreifen und auch einem etwa von anderer Seite gestellten Antrag auf 
Sistirung des Gesetzes vom 7. Juli 1873 nach Ueberzeugung des Bundes- 
kommissars nicht zustimmen. 
Auch von irgend einer andern Bundesregierung ist ein Antrag auf Hinaus- 
schiebung des Termins für den Wegfall der Eisenzölle bis jetzt nicht gestellt. 
Mit Rücksicht auf die schon sehr vorgerückte Zeit und die Wichtigkeit der Sache 
ist mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß ein solcher Antrag eingekommen wäre, 
wenn er überhaupt beabsichtigt sein würde. 
Ueber die Petitionen für und gegen die Eisenzölle, welche dem Bundesrat 
vorliegen, ist ein Beschluß noch nicht gefaßt. Der Bundeskommissar glaubt 
aber, daß bei der angegebenen Sachläge die Entscheidung des Bundesrats nicht 
zweifelhaft ist. 
Der von der Königlich preußischen Regierung beim Bundesrat eingebrachte 
Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Ausgleichungsabgaben bei der Einfuhr 
ausländischer Waren, hat den Zweck, auf eine Beseitigung von Zoll= und Steuer- 
einrichtungen anderer Staaten, welche die einheimische Industrie benachteiligen, 
hinzuwirken. Der Entwurf beabsichtigt keineswegs, die Eisenzölle wieder her- 
zustellen, der Kommissar glaubt vielmehr, daß, wenn der erwähnte Gesetzentwurf 
die Zustimmung sämtlicher gesetzgebender Faktoren nicht erhalten sollte, die Stel- 
lung der Bundesregierungen gegenüber den Anträgen auf Sistirung des Gesetzes 
von 1873 dadurch nicht alterirt werden würde. 
In der Sitzung vom 6. Dezember 1876, in welcher der Bundesrat sich 
über die Ausgleichungsabgaben schlüssig machte, beschloß derselbe, gleichzeitig den 
Petitionen, welche auf Suspension oder Beseitigung der den Wegfall von 
Eisenzöllen betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1873 gerichtet 
waren, keine Folge zu geben. Bekanntlich lehnte auch der Reichstag den Antrag 
auf Beibehaltung der Eisenzölle mit 201 gegen 116 Stimmen ab.
	        
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